Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen 28-jährigen Deutschen wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte verurteilt. Er hatte den 20 Monate alten Sohn seiner Freundin umgebracht, weil er diesen hüten musste und er ihm lästig wurde.

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Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung und weiterer Delikte zu 12 Jahren und 3 Monaten Freiheitsstrafe und zu einer Geldstrafe. Nach Verbüssung der Freiheitsstrafe soll der Deutsche für 11 Jahre des Landes verwiesen werden.

Das Kind starb im Frühling 2021 nach einem Schädel-Hirn-Trauma, ausgelöst durch Schütteln oder Herumschwingen. Auch ein Brustwirbelkörper war Tage vor der Tat gebrochen, so dass das Kind nicht mehr laufen, sondern nur noch krabbeln konnte.  © Keystone-SDA

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