Künftig sollen Wölfe laut der neuen Jagdverordnung in fünf Monaten im Jahr Wölfe präventiv abgeschossen werden dürfen. Bis Juli läuft die Vernehmlassungsfrist.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Während fünf Monaten sollen in der Schweiz Wölfe abgeschossen werden können, bevor sie Schaden anrichten. Zudem sieht der Bundesrat in der neuen Jagdverordnung Eingriffe bei anderen geschützten Arten wie Steinbock oder Biber vor.

Die präventiven Abschüsse von Wölfen durch die Kantone sind demnach jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar zulässig. In den übrigen Monaten können die Kantone schadenstiftende Wolfsrudel nach Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (Bafu) regulieren.

Neue Jagdverordnung soll 2025 in Kraft treten

Das geht aus der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Vorlage hervor. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. Juli. In Kraft treten soll die Jagdverordnung am 1. Februar 2025.

Sie konkretisiert die vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Jagdgesetz. Die Landesregierung liess den präventiven Wolfsabschuss als vorgezogene Massnahme bereits ab 1. November 2023 befristet zu. Zwischen Dezember und Januar führte das zum Abschuss von landesweit 38 Wölfen. Das entspricht knapp der Hälfte der vom Bafu gebilligten Abschüsse. (SDA/tas)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.