Am zweiten Tag des Berufungsprozesses gegen Tariq Ramadan in Genf sind am Dienstag die Zeugen zu Wort gekommen. Der Islamwissenschaftler wird von einer Frau der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung beschuldigt.

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Die Taten sollen sich 2008 in einem Genfer Hotel ereignet haben. Der Mann, der auf Antrag der Klägerin vorgeladen wurde und sich vor der Berufungs- und Revisionsstrafkammer äusserte, wohnt in Lausanne. Der Senegalese arbeitet als Produzent von Shows. Zwischen 2006 und 2016 kümmerte er sich insbesondere um den französische Komiker Dieudonné, als dieser in der Romandie auftrat.

Dieser Zeuge wird verdächtigt, ein anonymes Schreiben initiiert zu haben, das die Genfer Justiz kurz vor dem Prozess in erster Instanz gegen Ramadan im Mai 2023 erreichte. In diesem Schreiben heisst es, dass die Klägerin Dieudonné von einem "One-Night-Stand" mit Tariq Ramadan erzählt habe. Der Showproduzent bestritt, der Verfasser dieses Schreibens zu sein. Er gab jedoch an, die Klägerin zu kennen.

"Sie sagte mir, dass er gut aussah und ich glaube, dass sie auch seine intellektuellen Fähigkeiten schätzte"

Sie sei am Ende der Aufführungen in die Garderoben gekommen und habe ihre Hilfe bei der Organisation angeboten, erklärte er. Zur Beziehung der Frau zu Ramadan sagte er: "Ich glaube, sie ging mit ihm aus, oder so ähnlich".

Der Zeuge fuhr fort, dass die Klägerin ihr in den höchsten Tönen von Ramadan erzählt habe. "Sie sagte mir, dass er gut aussah und ich glaube, dass sie auch seine intellektuellen Fähigkeiten schätzte". Er sagte, er sei überrascht gewesen, als er erfuhr, dass die Frau den Islamwissenschaftler beschuldigte, sie im Oktober 2008 vergewaltigt zu haben.

Klägerin bestreitet dies

Als die Klägerin am Ende der Zeugenaussagen um das Wort bat, wandte sie sich gegen die Äusserungen des Showproduzenten. "Ich habe nie jemandem gesagt, dass ich mit Tariq Ramadan ausgegangen bin", betonte sie und verwies auf eine bei der Genfer Justiz hängige Klage.

Die Ehefrau von Ramadan wies im Zeugenstand darauf hin, wie sich das Gerichtsverfahren auf die bereits angeschlagene Gesundheit ihres Mannes, der an Multipler Sklerose leidet, ausgewirkt habe. Der Freispruch ihres Mannes in erster Instanz sei für die Familie eine echte Erleichterung gewesen. "Wir hoffen, dass dieser Fall endlich hinter uns liegt".

Der Prozess wird am Nachmittag mit den Anträgen der Staatsanwaltschaft und dem Plädoyer eines der Anwälte der Klägerin fortgesetzt. (SDA/phs)

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