Das Bezirksgericht Hinwil (Kanton Zürich) hat einen 40-Jährigen wegen Drohung, Beschimpfung und Diskriminierung verurteilt. Die Freiheitsstrafe von 13 Monaten wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

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Das Gericht folgte damit der Ansicht der Staatsanwaltschaft und des psychiatrischen Gutachters, wie aus dem am Montag verschickten Urteil hervorgeht.

Verurteilung zu Freiheits- und Geldstrafe

Die Richter gingen mit einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten noch leicht über das geforderte Strafmass von 12 Monaten hinaus. Dies obwohl sie den Beschuldigten von einer Drohung freisprachen. Weiter verurteilten sie den Schweizer zu einer Geldstrafe von 140 mal 30 Franken. Diese soll er bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, auf einem Sportplatz zwei dunkelhäutige Jugendliche beschimpft, bedroht und rassistisch beleidigt zu haben. Vor Gericht behauptete er, dass die Jugendlichen ihn bedroht hätten. (SDA/aks)

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