Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag einen 52-jährigen Baufachmann wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren und eine Geldstrafe.
Von den 3 Jahren verhängte das Gericht 26 Monate auf Bewährung. Nur 10 Monate muss er theoretisch absitzen. Weil er aber bereits 10 Monate in Untersuchungshaft sass, muss er nicht mehr ins Gefängnis.
Der Schweizer hatte den Kanton Zürich und Privatfirmen mit dem immer gleichen Trick um 3 Millionen Franken geprellt. Als Projektleiter, etwa am Zürcher Universitätsspital, gab er fiktive Rechnungen frei, so dass der Kanton oder ein anderer Auftraggeber sie bezahlte.
Die Arbeiten wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen stammten von Unternehmern, die er persönlich kannte. Das Geld landete dann auf seinem persönlichen Konto. Drei Unternehmer, die ihm bei den Betrügereien halfen, wurden zu bedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen verurteilt. © Keystone-SDA
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