Der Mann, der einen Killer auf seine Ex-Partnerin ansetzen wollte, muss ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Affoltern ZH hat den 54-Jährigen am Dienstag wegen versuchter Anstiftung zu Mord zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

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Der Beschuldigte war bei der Urteilseröffnung nicht anwesend. Er sei nicht in der Lage, daran teilzunehmen, liess er ausrichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte beim Prozess sämtliche Vorwürfe abgestritten. Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Jahren, der Verteidiger einen Freispruch.

Der Killer schlug nicht zu

Laut Anklage beauftragte der Mann Anfang 2023 im Darknet eine unbekannte Person als Auftragsmörder. Er bezahlte über 20'000 Franken. Doch der Killer schlug nicht zu, die Ex-Partnerin wurde nicht getötet.

Mitte Februar 2023 wurde der Mann verhaftet. Seither sitzt er im Gefängnis. Ursprung des Konflikts zwischen dem Ex-Paar war ein erbitterter Streit um die beiden Söhne und um Unterhaltszahlungen.  © Keystone-SDA