Urteil in zweiter Instanz gegen einen 30-Jährigen, der eine Frau vor einen Zug geschubst hatte: Der Eritreer bleibt vorerst in einer Psychiatrie - seine Haftstrafe wird aufgeschoben.

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Das Zürcher Obergericht hat die Landesverweisung für einen Eritreer bestätigt, der eine Frau vor einen einfahrenden Zug gestossen hatte. Das Gericht bezeichnete die Tat im Zürcher Hauptbahnhof am Mittwoch als Gefährdung des Lebens.

Der psychisch angeschlagene Beschuldigte bleibt in einer psychiatrischen Klinik. Die verhängte Freiheitsstrafe von vier Jahren wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben.

Obergericht geht nicht von vorsätzlicher Tötung aus

Im Vergleich zur Vorinstanz geht das Obergericht nicht von versuchter vorsätzlicher Tötung aus, sondern von Gefährdung des Lebens. Es sei nicht beweisbar, dass er die Frau töten wollte.

Der wichtigste Punkt für die Berufung des Eritreers gegen das Urteil der Vorinstanz, die Landesverweisung, bleibt bestehen. Das Gericht reduzierte sie von acht auf sechs Jahre.

An der Verhandlung vor einer Woche sagte der 30-Jährige, dass er in Eritrea als Kindersoldat eingezogen worden sei und Folter erlebt habe. (sda/fte)

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