Bendrit Bajra hat zugegeben, zwei schwere Verkehrsdelikte begangen zu haben. Das Zürcher Obergericht entscheidet, welches Strafmass der ehemalige Social-Media-Star jetzt zu erwarten hat.
Das Zürcher Obergericht hat die Strafe für Ex-Social-Media-Star Bendrit Bajra bestätigt. Es bleibt bei einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Verkehrsdelikten.
Der Richter anerkannte bei der Urteilsbegründung am Montag zwar, dass die gefährlichen Aktionen nicht Bajras Idee waren. Er habe aber auch nichts getan, um diese zu entschärfen. "Mitgegangen, mitgehangen", befand der Richter.
Er habe wohl nicht der "Schisshase" sein wollen und Druck von Dritten gehabt, habe aber auch beschleunigt und die Spur gewechselt, als er mit einer Hand das Lenkrad hielt und der anderen mit dem Handy filmte, sagte der Richter.
Fahrausweis ist wohl weg
Somit bleibt es bei qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln und einem Raserdelikt. Da die Strafen bedingt ausgesprochen wurden, bleiben Bajra die Zahlung und ein Gefängnisaufenthalt erspart.
Das Strassenverkehrsamt dürfte dem 28-Jährigen den Führerausweis für mindestens zwei Jahre entziehen, wenn das Urteil bestehen bleibt. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Ex-Komiker Bajra war 2016 mit zwei gefährlichen Aktionen auf der Autobahn aufgefallen. er hatte die Taten gefilmt und sie mit einigem Erfolg auf Social Media gestellt. (sda/bearbeitet von nap)
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