Das Obergericht in Zürich hat das Verfahren gegen Eckart Seith eingestellt. Ihm wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen. Das Prozessende kam überraschend.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Das Zürcher Obergericht hat den Prozess gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith am Donnerstag überraschend eingestellt. Es kam zum Schluss, dass ein früherer Zürcher Staatsanwalt befangen war.

"Der Staatsanwalt hat nicht die nötige Unvoreingenommenheit gezeigt", sagte der Oberrichter in seiner Begründung. Seith und den beiden Mitbeschuldigten seien wichtige Teilnahmerechte verweigert worden, etwa das Akteneinsichtsrecht.

Verfahren eingestellt

Den Cum-Ex-Prozess an die Zürcher Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung zurückzuweisen, sei nicht angebracht. Nach so vielen Jahren könnten die Beweise ohnehin nicht mehr sauber neu erhoben werden. "Die Verfahren werden deshalb eingestellt."

Dem deutschen Anwalt Eckart Seith wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben soll. (sda/bearbeitet von nap)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.