Das Zürcher Obergericht hat bereits zum dritten Mal ein Urteil in der gleichen Sache gegen den Kunstsammler Urs E. Schwarzenbach gefällt. Er wurde wegen mehrfacher vorsätzlicher Steuerhinterziehung zu einer Busse von vier Millionen Franken verurteilt.

Mehr Schweiz-Themen finden Sie hier

Schwarzenbach hatte beim Import von Kunstwerken mehrfach Abgaben hinterzogen. So meldete er in 123 Fällen die Einfuhr von Werken gar nicht an und deklarierte in weiteren 27 Fällen einen zu tiefen Wert.

Dem Staat entgingen so gemäss Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Einfuhrsteuern in der Höhe von rund 3,7 Millionen Franken. Das Urteil wurde bereits zwei Mal ans Bundesgericht weitergezogen und wieder nach Zürich zurückgeschickt. Der jüngste Entschied ist nun rechtskräftig. Schwarzenbach akzeptiert die Busse.  © Keystone-SDA

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.