Das Zürcher Obergericht hat das Urteil gegen den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz aufgehoben und die Sache an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Diese wehrt sich nun dagegen.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft akzeptiert den Rückweisungsentscheid des Obergerichts im Falle des ehemaligen Raiffeisen-Chefs Pierin Vincenz nicht. Sie wird gegen das Urteil beim Bundesgericht Beschwerde einreichen, wie sie am Dienstagabend mitteilte.
Die Staatsanwaltschaft teile die Auffassung des Obergerichts, dass in der Anklageschrift das rechtliche Gehör verletzt worden sei, nicht, teilte die Oberstaatsanwaltschaft mit. Eine äusserst aufwändige Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens sei nicht angebracht.
Oberstaatsanwaltschaft äussert sich zu Vorwurf
Zum Vorwurf, die Anklageschrift sei zu ausführlich gewesen, schreibt die Oberstaatsanwaltschaft, dass die Öffentlichkeit sich an der Verhandlung vor dem Bezirksgericht habe überzeugen können, dass alle Parteien die Anklageschrift verstanden und gezielt hinterfragt hätten. Entsprechend habe keine Partei ihren Rückweisungsantrag an das Obergericht mit der Ausführlichkeit der Anklage begründet.
Sodann sei der Übersetzungsanspruch des französischsprachigen Beschuldigten nicht verletzt worden. Dieser habe an der Verhandlung bestätigt, die Anklageschrift erhalten, verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben. (SDA/tas)
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