Die Pläne für den Bau einer Seilbahn zum Zoo Zürich gehen voran. Das Verwaltungsgericht des Kantons hat Beschwerden abgewiesen.

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Die Pläne für den Bau einer Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich sind einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat Beschwerden gegen den dafür notwendigen Gestaltungsplan abgewiesen.

Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz in den wesentlichen Punkten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Dübendorf fürchtet vermehrten Autoverkehr durch Seilbahn

Gegen den Gestaltungsplan "Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich" hatten die Stadt Dübendorf, auf deren Gebiet die Seilbahn teilweise zu liegen käme, sowie verschiedene Anwohnerinnen und Anwohner Beschwerde eingelegt.

Dübendorf befürchtet vor allem, dass die geplante Seilbahn zu zusätzlichem Autoverkehr führen wird. Die rund 2,2 Kilometer lange Seilbahn zum Zoo Zürich soll bis zu 1.600 Personen pro Stunde befördern können. Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA/tas)

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