Vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich müssen auch in Zukunft fünf Jahre warten, bis sie beim Kanton Stipendien beantragen können. Die Stimmberechtigten haben die Streichung der Wartefrist mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,36 Prozent abgelehnt.
Gegen diese Änderung des Bildungsgesetzes stimmten 229'507 Zürcherinnen und Zürcher, dafür waren 192'707. Die Stimmbeteiligung betrug 45,6 Prozent.
Der Kantonsrat hatte im Februar entschieden, die Wartefrist zu streichen, weil 90 Prozent der Menschen mit Status F ohnehin in der Schweiz bleiben. Da sei es sinnvoll, sie rasch auszubilden. Die SVP wollte die Wartefrist jedoch beibehalten und ergriff das Referendum.
Man dürfe Zürich für Asylbewerber nicht noch attraktiver machen, argumentierte sie. Ausländer mit Status F seien zur Ausreise verpflichtet und dürften nur so lange bleiben, bis dies möglich sei.
Unterschriften sammeln musste die SVP für das Referendum nicht. Sie wählte den Weg des Kantonsratsreferendums, für das es lediglich die Stimmen von 45 Parlamentarierinnen oder Parlamentariern braucht. Die SVP/EDU-Fraktion im Kantonsrat zählt 49 Köpfe - also mehr als genug. Unterstützt wurden SVP/EDU von der FDP.
Mehrkosten von bis zu 4 Millionen
Für die Streichung der Wartefrist waren hingegen SP, GLP, Grüne, Mitte, EVP und AL. Auch die Regierung hatte nichts gegen die Streichung der Wartefrist einzuwenden - nur schon deshalb, weil es nicht um sehr viel Geld ging. Der sofortige Zugang zu Stipendien hätte pro Jahr zu Mehrkosten von 3 bis 4 Millionen Franken geführt.
Ein grosser Teil davon hätte durch Einsparungen bei der Sozialhilfe kompensiert werden können, weil die Betroffenen mit einer Ausbildung ihr eigenes Geld verdient hätten. Aktuell leben im Kanton knapp 300 Personen, die von der Regelung hätten profitieren können. © Keystone-SDA
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