Erst fliegen zwischen Max Verstappen und Esteban Ocon beim GP von Brasilien auf der Strecke die Karbonteile, dann im Fahrerlager fast die Fäuste: Nach einem haarsträubenden Überholmanöver von Force-India-Mann Ocon, platzt dem Red-Bull-Piloten nach dem Rennen der Kragen. Es kommt zur Schubserei – und zur Strafe durch den Auto-Weltverband FIA.
Es ist die 44. Runde im Grand Prix von Brasilien, als Red-Bull-Pilot
Nach einem haarsträubenden Manöver des Überrundeten Ocon kommt es zur Kollision.
"Was für ein verdammter Idiot", flucht Verstappen über den Boxenfunk. Er wird durch den Crash um den Sieg gebracht. Lewis Hamilton kann am Ende das Rennen gewinnen - den Weltmeistertitel hat er ohnehin schon sicher.
Ocon bekommt für das völlig unnötige Manöver eine Zehn-Sekunden-Strafe. Damit hätte die Angelegenheit eigentlich ein Ende finden können – doch es kommt anders.
Verstappen nach dem Rennen noch geladen
Verstappen ist auch nach dem Rennen noch geladen: "Der Wagen hat grossartig funktioniert, das Team hatte die richtige Strategie. Und dann wirst du so rausgebracht. Mir fehlen die Worte", sagt der 21-jährige Niederländer mit ordentlich Wut im Bauch und beschimpft seinen Konkurrenten nochmals als Idioten. "Ich hoffe, er läuft mir im Fahrerlager nicht über den Weg", meint der Red-Bull-Pilot sichtlich angefressen.
Doch die beiden Streithähne begegnen sich hinter den Kulissen wieder und setzen die Konfrontation nun neben der Strecke ungehindert fort.
Hitzkopf Verstappen schwenkt den Mittelfinger, beschimpft Ocon und geht den Franzosen dann auch noch physisch an. "Er hat mich beim Wiegen rumgeschubst", schildert Ocon den Vorfall aus seiner Sicht.
Schubserei hat Konsequenzen
So viel Emotion geht dann auch den Rennkommissaren zu weit. Beide Piloten müssen zum Rapport.
Dabei sehen es die Stewards als erwiesen an, dass Verstappen seinen Rivalen nach einem Wortwechsel mehrmals kräftig gestossen und auch auf der Brust getroffen habe – und das hat Konsequenzen: Der Niederländer soll nun auf Geheiss des Automobil-Weltverbandes FIA innerhalb von sechs Monaten nach dem Vorfall zwei Tage Dienst an der Öffentlichkeit leisten. (mgb/dpa/afp)
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