Düsseldorf - In einem Prozess um Corona-Hilfen zwischen Fortuna Düsseldorf und der Bezirksregierung Düsseldorf ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Verhandlung am Verwaltungsgericht Düsseldorf wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt. Einen Termin dafür gibt es noch nicht.

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Die Bezirksregierung fordert vom Fussball-Zweitligisten eine Rückzahlung von Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro. In dem Prozess geht es darum, inwiefern neben der Pandemie auch sportliche Gründe - in dem Fall der Abstieg aus der Fussball-Bundesliga 2020 - zum gesunkenen Umsatz beigetragen haben und sich daraus Auswirkungen auf die Corona-Hilfen ergeben.

Die zuständige Richterin äusserte heute Zweifel, dass die Rückforderung rechtmässig sei, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Die Bezirksregierung begründet ihre Forderung damit, dass es in Nordrhein-Westfalen ständige Verwaltungspraxis sei, Hilfen dann zurückzufordern, wenn die Umsatzeinbussen nicht ausschliesslich coronabedingt sind. Diese ständige Verwaltungspraxis erkannte die Richterin so aber nicht.

Sollte die Bezirksregierung doch Recht bekommen, könnten auf andere Clubs in Zukunft ähnliche Forderungen zukommen. Das Düsseldorfer Urteil könnte dann als Beispiel dienen.  © Deutsche Presse-Agentur

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