Hannover - Nach dem Amtsgericht Hannover hat auch das Oberlandesgericht Celle als zweite Instanz die Bestellung eines Not-Geschäftsführers bei Hannover 96 abgelehnt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass den grossen Streit zwischen Vereins- und Kapitalseite im Aufsichtsrat des Fussball-Zweitligisten kein Gericht lösen müsse. "Im Notfall könne anstelle des Aufsichtsrats die Gesellschaftersammlung" über einen neuen Geschäftsführer entscheiden, heisst es in der Mitteilung des OLG.

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Monatelang haben sich die Vertreter des Muttervereins Hannover 96 e.V. und der ausgegliederten Profifussball-Gesellschaft Hannover 96 GmbH & Co. KGaA nicht auf einen neuen Geschäftsführer für den Profifussball-Bereich einigen können. Jetzt drängt die Zeit, weil der Zweitliga-Club bis zum 17. März seinen Lizenzantrag für die kommende Saison einreichen muss und dafür einen Geschäftsführer braucht.

Die Kapitalseite um den langjährigen Geschäftsführer, Mehrheitsgesellschafter und aktuellen Aufsichtsrats-Chef Martin Kind hatte den Antrag auf Einsetzung eines Not-Geschäftsführers gestellt. Mittlerweile steht in dem ewigen Streit zwischen Vereins- und Kapitalseite aber eine Einigung bevor: Danach soll der bisherige Sportdirektor Marcus Mann zum Sport-Geschäftsführer befördert und der ehemalige Marketing-Direktor des Hamburger SV, Henning Bindzus, zum Finanz-Geschäftsführer berufen werden. "Ich hoffe, dass das zeitnah realisiert wird", bestätigte Kind am Montag.  © Deutsche Presse-Agentur