Nach dem Spiel des FC Bayern gegen Union Berlin gibt es Diskussionen über den Einwurf, aus dem der Ausgleichstreffer für die Gäste zum 1:1 resultiert. Selbst die Fernsehbilder liefern keinen eindeutigen Aufschluss.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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Einwürfe sorgen im Fussball kaum für Diskussionen, denn anders als Strafstösse, Freistösse und Eckstösse führen sie eher selten zur Torgefahr. Aus einem Einwurf kann laut Regelwerk ein Tor nicht direkt erzielt werden, und Spezialisten, die den Ball von der Seitenlinie ähnlich gefährlich vor den gegnerischen Kasten befördern, wie andere es bei Flanken tun, gibt es nicht viele.

Nach dem Spiel zwischen dem FC Bayern München und dem 1. FC Union Berlin (1:1) gab es allerdings ausnahmsweise einmal Kontroversen um diese meist unspektakuläre Spielfortsetzung. Denn in diesem Fall war sie der Ausgangspunkt des Ausgleichstreffers der Gäste kurz vor Schluss.

Fünf Minuten vor dem Ende der regulären Spielzeit hatte der Münchner Benjamin Pavard den Ball bei einem Zweikampf mit Cedric Teuchert ins Seitenaus befördert. Der Berliner schnappte sich flugs den Ball und warf ihn in den Strafraum der Münchner, wo ihn Robert Andrich erlief. Dieser war Tanguy Nianzou davongelaufen und schob die Kugel nun auf Marcus Ingvartsen, der sie ins Tor des Rekordmeisters legte.

Die Bayern waren durch die rasche Ausführung des Einwurfs überrascht worden. Niemand von ihnen beklagte sich, doch die Fernsehbilder warfen die Frage auf, ob es eventuell in zweierlei Hinsicht regeltechnisch nicht ganz korrekt zugegangen sein könnte.

Falscher Einwurf vor dem Ausgleichstor von Union?

Zum einen sah es so aus, als hätte Teuchert bei der Wurfbewegung sein rechtes Bein angehoben, den Einwurf also nur auf einem Fuss stehend ausgeführt. Das wäre nicht regelkonform, denn in den Fussballregeln steht, dass der einwerfende Spieler "mit einem Teil jedes Fusses die Seitenlinie oder den Boden ausserhalb der Seitenlinie berühren" muss. Bei einem Verstoss bekommt das gegnerische Team den Einwurf zugesprochen.

Allerdings legen Standbilder von dem Zeitpunkt, zu dem der Ball Teucherts Hände verliess – die Ausführung des Einwurfs also abgeschlossen war –, den Schluss nahe, dass sich die Vorderseite des rechten Fusses noch auf dem Boden befand. Damit wäre den Regeln doch entsprochen worden.

Aber selbst bei einem falschen Einwurf hätte der Video-Assistent sich nicht zu Wort melden dürfen. Denn laut VAR-Protokoll wird bei Einwürfen, Freistössen, Eckstössen, Anstössen und Abstössen nicht überprüft, ob sie korrekt ausgeführt wurden. Auch dann nicht, wenn gleich danach ein Tor fällt.

Um die Zahl der Eingriffe – und damit der Spielunterbrechungen – zu begrenzen, entschieden die Regelhüter vom International Football Association Board (Ifab) bei der Einführung des Video-Assistenten, diese Spielfortsetzungen von der Überprüfung auszunehmen.

Sie seien schliesslich "keine spielverändernden Entscheidungen und sollten von den Unparteiischen selbst erkannt werden", heisst es dazu im Handbuch des Ifab für den VAR.

War der Ball überhaupt im Aus?

Schaut man sich Teucherts Einwurf an, dann stellt sich aber noch eine andere Frage: Hatte der Ball die Seitenlinie überhaupt vollständig überschritten? Oder hatte der Berliner den Ball in die Hände genommen, obwohl dieser teilweise noch auf dem Feld war?

Die TV-Bilder gaben keinen endgültigen Aufschluss, legten aber nahe, dass der Ball noch nicht im Aus war. Einmal angenommen, es wäre tatsächlich so gewesen: Dann hätte es einen direkten Freistoss für den FC Bayern wegen Handspiels geben müssen. Aber hätte das auch bedeutet, dass der Video-Assistent zum Eingriff berechtigt oder sogar gezwungen gewesen wäre?

Man könnte es unter dieser Voraussetzung vermuten und annehmen, dass das Spiel gar nicht unterbrochen war - weil der Ball ja auf dem Feld blieb - und dem Tor somit ein strafbares Handspiel vorausging.

Doch der Fall wird regeltechnisch anders bewertet, wie Lutz Wagner erklärte, der Cheflehrwart des DFB. Dadurch, dass der Schiedsrichter die Einwurfausführung geschehen liess, war demnach klar, dass der Ball aus der Sicht des Referees zuvor im Seitenaus und das Spiel somit unterbrochen war.

Dem VAR waren ohnehin die Hände gebunden

Eine nachträgliche Bewertung als Handspiel sei durch die Spielfortsetzung in Form des Einwurfs, die mit dem Segen des Unparteiischen erfolgte, nicht möglich gewesen.

Damit konnte der Video-Assistent auch aus diesem Grund nicht eingreifen, denn er durfte nur die Phase zwischen dem Einwurf, also der Spielfortsetzung, und der Torerzielung überprüfen.

Ohnehin barg die Situation allzu viele Konjunktive und Unklarheiten: Weder liess sich eindeutig feststellen, dass der Ball nicht im Aus war, noch zeigten die Bilder einen zweifelsfrei falsch ausgeführten Einwurf.

Die Münchner wollten sich dann auch nicht mit dieser Szene aufhalten, zumal ihnen klar war: Das Gegentor hätte sich durch ein aufmerksameres Defensivverhalten vermeiden lassen. Sie suchten die Schuld also nicht beim Schiedsrichter. Und das war auch gut so.

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