- Schon seit Youssoufa Moukokos grosses Talent in den Jugendmannschaften des BVB zutage getreten ist, wird über das Alter des Offensivtalents spekuliert.
- Ein Gericht hat nun bestätigt: Eine fundierte Verdachtsberichterstattung ist zulässig.
Youssoufa Moukoko gehört zu den grössten Talenten Europas, daran gibt es schon seit Jahren wenig Zweifel. Was allerdings immer wieder Anlass zu Spekulationen gab, ist das Alter des BVB-Talents.
Ende November hatte der "Spiegel" über die Existenz einer Geburtsurkunde berichtet (kostenpflichtiger Inhalt), die angeblich das richtige Alter von
Der BVB-Spieler hatte gegen die Berichterstattung geklagt. Das Landgericht Frankfurt hat nun entschieden, dass die Berichterstattung des "Spiegel" jedoch zulässig ist.
Gericht sieht "zulässige Verdachtsberichterstattung"
Isabel Jahn, Sprecherin des Landgerichts, erklärte gegenüber den "Ruhr Nachrichten" (kostenpflichtiger Inhalt): "Alles, was den Verdacht eines möglicherweise falschen Alters oder der Herkunft betrifft, durfte und darf der 'Spiegel' grundsätzlich äussern. Das ist eine zulässige Verdachtsberichterstattung."
Moukoko hat nun die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Aktuell laboriert er an einer Verletzung. Der BVB stärkt seinem Jungstar den Rücken. "Wir haben keinerlei Grund, an den Worten unseres Spielers Youssoufa Moukoko zu zweifeln", erklärt Hans-Joachim Watzke gegenüber der "Bild". (ska)
Verwendete Quellen:
- spiegel.de: Die Akte Moukoko (kostenpflichtiger Inhalt)
- ruhrnachrichten.de: Die Akte Youssoufa Moukoko BVB-Profi muss Berichterstattung über sein Alter akzeptieren (kostenpflichtiger Inhalt)
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