Stürmer-Star Serhou Guirassy hat den Medizincheck vor seinem Wechsel nach Dortmund nicht bestanden. Aus juristischer Sicht könnte es Ärger geben. Ein Experte erklärt die möglichen Folgen eines geplatzten Transfers.

Eine Analyse
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Der angedachten Wechsel von Stürmer Serhou Guirassy zu Borussia Dortmund steht auf der Kippe. Und das Verhalten des BVB könnte tatsächlich juristischen Ärger nach sich ziehen.

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Der Angreifer aus Guinea soll per Ausstiegsklausel nach einer famosen 30-Tore-Saison mit dem VfB Stuttgart für kolportierte 18 Millionen Euro zu Borussia Dortmund wechseln. Soweit so normal. Doch am Mittwochabend teilte der BVB über den Nachrichtendienst "X" mit: "Während einer medizinischen Untersuchung von Serhou Guirassy wurde eine Verletzung festgestellt, die einer weiteren Abklärung bedarf."

"Alles, was ich mit dem Arzt bespreche, ist vertraulich"

Ein ungewöhnlicher Vorgang ist doch der sogenannte "Medizincheck" im Rahmen von Fussball-Transfers mehr Formsache denn ernsthafte Gefahr. Nicht aber im Falle von Guirassy, dessen entdeckte Verletzung der Verein öffentlich bekannt gab, obwohl der Spieler noch gar nicht in Dortmund unter Vertrag steht.

Aus juristischer Sicht bleiben Fragen offen. "Es gibt einen Straftatbestand für alle Berufe, die einer gewissen Schweigepflicht unterliegen. Das ist Paragraph 203 im Strafgesetzbuch. Dort steht geschrieben, dass man sich strafbar macht, wenn man Geheimnisse aus seiner Tätigkeit preisgibt. Das trifft hier auch zu, denn grundsätzlich ist alles, was ich mit dem Arzt bespreche, vertraulich", erklärt Sportjurist Paul Lambertz im Gespräch mit unserer Redaktion.

Er fügt hinzu: "Ausser, ich befreie ihn von der ärztlichen Schweigepflicht, was zum Beispiel beim Abschluss von Lebensversicherungen oft der Fall ist." Sollte Guirassy also seine Zustimmung zur Veröffentlichung der entdeckten Verletzung gegeben haben, die ihm aber auf beruflicher Ebene schaden könnte, hat der Klub korrekt gehandelt.

Experte kritisiert Profi-Fussball für "wenig Gespür" im Umgang mit ärztlichen Befunden

Lambertz sieht im Profi-Fussball generell "wenig Gespür" für derartige Situationen, die einen sehr privaten Bereich eines jeden Menschen betreffen. "Die Öffentlichkeit weiss genau über Verletzungen der Spieler Bescheid. Rechtlich ist das alles nur in Ordnung, wenn der Spieler sagt: 'Ihr dürft das machen.' Hat er diese Zustimmung aber nicht gegeben, dann haben wir zumindest beim Arzt ein strafbares Verhalten."

Aber viele BVB-Fans werden sich fragen, was passiert jetzt mit Guirassy? Laut Medienberichten ist der Stürmer nach Paris gereist und will sich dort fit machen für einen zweiten Anlauf in Sachen Medizincheck.

BVB-Boss Hans-Joachim Watzke erklärte dazu in der "Bild": "Wenn unser Mannschaftsarzt die medizinische Untersuchung macht, braucht es, wenn es sich um was im Knie handelt, noch mal eine Spezialistenmeinung. Alles andere ist fahrlässig." Diese Spezialistenmeinung soll dann, laut Medienberichten, Anfang kommender Woche eingeholt werden.

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"Dann müsste Guirassy zurück nach Stuttgart"

Über den Status Quo des Transfers von Guirassy sagte Watzke: "Aktuell ist es so, dass es alle Beteiligten nach wie vor wollen. Das ist klar. Aber dafür braucht man natürlich eine vernünftige Aussage, wie die Verletzung jetzt ist."

Doch sollte sich die Verletzung im Knie von Guirassy tatsächlich als schwerwiegender herausstellen und der 28-Jährige den Medizincheck nicht bestehen, würde der Transfer platzen. "Dann müsste Guirassy zurück nach Stuttgart, wo er noch einen gültigen Vertrag hat. Denn wenn keine Ablöse bezahlt wird, kann auch keine Freigabe erfolgen", erklärt Sportrechtler Lambertz.

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