Die Deutsche Bahn und die Bundespolizei (BPOL) gehen härter gegen randalierende Fussballstörer vor. Auffällige Gewalttäter erhalten von nun an ein Beförderungsverbot.
Der Beförderungsausschluss betrifft Fussballstörer - mit anderen Worten Hooligans - die schon einmal durch extreme Gewalt aufgefallen sind und damit als besonders gefährlich eingestuft werden. "Das Verbot geschieht zum Schutz der Kunden und Mitarbeiter", erklärt DB-Sicherheitschef Prof. Gerd Neubeck das Vorgehen. "Wir versuchen, auch mit diesem Mittel Wiederholungstaten so gut wie möglich zu verhindern". Nach derzeitiger Einschätzung gehen Bahn und BPOL von rund 200 bis 300 Personen aus, die einen Beförderungsausschluss erhalten könnten.
Hintergrund der Massnahmen ist die hohe Anzahl von Gewalttaten auf dem Weg zu den Fussballspielen der 1. bis 5. Liga. In der Saison 2014/15 registrierte die Bundespolizei bei der Überwachung des Fussballfanreiseverkehrs 2.321 Straftaten, davon 669 Gewaltdelikte wie Landfriedensbruch, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder Raub. Insgesamt sind 392 Verletzte zu beklagen, davon 149 Polizeivollzugsbeamten und 131 Unbeteiligte, meist friedliche Fussballanhänger oder andere Mitreisende.
Das Verhängen von Beförderungsverboten ist eine von vielen Massnahmen im Rahmen des "Sportkonzeptes Gewalttäter", an dem derzeit die Polizei in den einzelnen Bundesländern arbeitet. "Uns ist es wichtig, Hand in Hand mit den jeweiligen Polizeibehörden zu agieren, denn die gewalttätigen Fussballstörer sind für alle Beteiligten eine starke Belastung", so Neubeck weiter. Auch der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, bezieht klar Stellung: "Für Rädelsführer und Wiederholungstäter gilt künftig: Wir müssen draussen bleiben!" (slau)
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