• Mit dem Befahren einer Rettungsgasse lösten zwei Mannschaftsbusse des FC Bayern München grosse Aufregung aus.
  • Zu der trugen auch widersprüchliche Aussagen der Polizei bei.
  • Sie zieht nun einen Schlussstrich unter die Angelegenheit.

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Zwei Busfahrern des FC Bayern München drohten wegen des vermeintlich widerrechtlichen Befahrens einer Rettungsgasse empfindliche Strafen. Gesetzlich festgelegt sind für dieses Vergehen im Fall der zweifelsfreien Feststellung der Missachtung einer Verkehrsregel bis zu 240 Euro Bussgeld, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und jeweils ein Monat Fahrverbot.

Kein Verfahren gegen die Busfahrer des FC Bayern München

Diese Bestrafung jedoch haben die Busfahrer jetzt nicht mehr zu befürchten. Ihrer Sprecherin zufolge habe die Polizei "keine Ambitionen", ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Möglicherweise habe eine "Fehlinterpretation" beziehungsweise ein "Missverständnis" vorgelegen.

Was war passiert? Nach der 2:3-Niederlage des deutschen Rekordmeisters bei Borussia Mönchengladbach am 21. Spieltag hatten sich zwei Mannschaftsbusse des FC Bayern von einem langen und zeitraubenden Stau auf der Autobahn A52 nicht aufhalten lassen und den Weg durch die für die Einsatzfahrzeuge infolge eines Unfalls gebildete Rettungsgasse genutzt.

Dies sei, so lautete nach "Bild"-Kenntnissen die Darstellung des FC Bayern, mit Genehmigung der Polizei Mönchengladbach geschehen. Vor der Abfahrt am Stadion in Mönchengladbach sei den Fahrern des FC Bayern eine Polizei-Eskorte zugesichert worden.

Die Polizei Mönchengladbach schliesst eine "Einladung" aus

Dem widersprach die Gladbacher Polizei im Anschluss an interne Befragungen: "Es gab keine Einladung für die Busse, dem Streifenwagen zu folgen. Ein Nachführen durch die Rettungsgasse war nicht beabsichtigt", betonte eine Sprecherin der Polizei.

Die Streifenwagenbesatzung wollte demnach mit Blaulicht ein Fahrzeug der Feuerwehr durch die Rettungsgasse leiten. Es sei nicht beabsichtigt gewesen, dass auch die Bayern-Busse folgen sollten.

Zur Rechtslage hatte sich drei Tage nach dem Vorfall gegenüber dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Fachanwalt Christian Janeczek geäussert. "Ein Mannschaftsbus auf dem Weg zum Stadion wird häufig durch die Polizei eskortiert, damit er bestimmte Stadionbereiche erreichen oder gefahrlos wegfahren kann. Vielleicht war es hier ähnlich. Vielleicht ging es nicht darum, dass die möglichst zügig ihren Flieger bekommen sollten, sondern dass sie dann im Stau gestanden hätten, und mit ihnen möglicherweise auch Gladbach-Ultras. So eine Situation könnte eskalieren."

Janeczek schloss eine "Extrawurst" für den Bayern-Bus insofern aus. "Da ist der Bayern-Bus so wie jeder andere Bus zu behandeln, aber nach Spielende in der Nähe des Stadions ist der Bayern-Bus eben kein Touristen-Ausflugsbus. Dabei könnte ich mir durchaus vorstellen, dass es hier nicht darauf ankommt, dass Spieler in dem Bus sassen. Wenn eine Eskalation droht, müssten sie mit einem Bayern-Fan-Bus ähnlich verfahren."

Fest steht: Die Polizisten hätten dem Bayern-Tross ein Anhalten signalisieren und ihn vor dem Befahren der Rettungsgasse stoppen müssen. Die "Bild"-Zeitung berichtete gar davon, die Polizei habe die Handynummer mindestens eines Busfahrers besessen.

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Die Polizei Mönchengladbach gab anfangs noch einen Fehler zu

Zwei Tage nach dem Ereignis hatte die Polizei Mönchengladbach noch das Eskortieren der Bayern-Busse durch die Rettungsgasse eingeräumt, als Fehler bezeichnet und die interne Aufarbeitung angekündigt. Ursprünglich hatte der Polizeischutz nur bis zur Autobahn-Auffahrt nach Düsseldorf gelten sollen. Man habe die Fahrer allerdings nicht gestoppt, da dadurch die Rettungsgasse verstopft worden wäre, so die Sprecherin.

Janeczek hatte im Interview mit dem "Spiegel" auf den Paragraphen 36 der Strassenverkehrsordnung verwiesen. "Der sagt: Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor. Das heisst also: Wenn der Busfahrer vom Polizisten die Weisung bekommt: 'Fahre durch die Rettungsgasse!', dann geht diese Weisung der Verpflichtung, die Rettungsgasse freizuhalten, vor."

Verwendete Quellen:

  • spiegel.de: Polizei lotst Bayern-Bus durch Rettungsgasse – ist das erlaubt?
  • sportbild.bild.de: Bayern-Busfahrer droht Strafe wegen Rettungsgassen-Fahrt
  • sportbild.de.de: Entscheidung um Bayern-Busfahrer gefallen
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