In Dortmund verweigert der Schiedsrichter dem BVB einen Strafstoss, der auf den ersten Blick glasklar anmutet. Doch der Video-Assistent greift nicht ein. Dafür gibt es einen guten Grund, der allerdings nicht sofort offensichtlich ist.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne

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In der Begegnung zwischen Borussia Dortmund und Werder Bremen (2:1) lief die elfte Minute, als der Dortmunder Paco Alcácer seinen Mitspieler Marco Reus mit einem feinen Pass in Szene setzte.

Reus zog mit dem Ball in den Strafraum, wo er in einen Zweikampf mit Davy Klaassen geriet. Der Bremer schubste ihn ein bisschen und verursachte zudem einen Fusskontakt. Der Kapitän des BVB ging daraufhin spektakulär zu Boden.

Schiedsrichter Guido Winkmann reichte das jedoch nicht, um einen Elfmeter zu geben. Auch Video-Assistent Robert Hartmann griff nicht ein. Das erstaunte viele Kommentatoren und ärgerte die BVB-Fans: War das etwa kein klarer Elfmeter? Lag der Unparteiische mit seiner Entscheidung nicht grob daneben?

Um den Ball hatte sich Klaassen jedenfalls nicht bemüht, sein Einsatz richtete sich ausschliesslich gegen Reus' Körper. Deshalb ist es denkbar, dass Hartmann beim Betrachten der Bilder zu dem Ergebnis kam, dass es eigentlich richtig wäre, dem Referee ein Review am Spielfeldrand zu empfehlen.

Dass er es dennoch nicht tat, hatte einen Grund, der zunächst kaum jemandem auffiel: Beim Zuspiel von Alcácer hatte sich Reus knapp im Abseits befunden. Zwar hatte der Schiedsrichter-Assistent seine Fahne nicht gehoben. Doch der Video-Assistent dürfte das Abseits entdeckt haben.

Denn beim sogenannten Check nach einer Elfmeterentscheidung oder einer elfmeterverdächtigen Situation wird immer auch geprüft, ob es in der vorausgegangenen Angriffsphase einen Verstoss des angreifenden Teams gegeben hat.

Erst Markus Merk klärt die Situation auf

Einen Strafstoss hätte der BVB also in keinem Fall bekommen, deshalb bestand für Robert Hartmann in der Kölner Videozentrale auch keine Notwendigkeit einzugreifen. Das blieb bei der Fernsehübertragung des Spiels allerdings unklar.

Erst Markus Merk, früherer FIFA-Schiedsrichter und heutiger Experte des Senders Sky, sorgte eine halbe Stunde nach Spielende für Gewissheit. Auf Twitter veröffentlichte er ein Standbild, das den Moment des Abspiels von Alcácer auf Reus festhielt. Der BVB-Kapitän befand sich dabei im Abseits.

Ganz richtig lag Video-Assistent Hartmann auch mit seiner Information an den Unparteiischen, dass Alcácer seinen Treffer in der 20. Minute nicht aus Abseitsposition erzielt hatte. Schiedsrichter Winkmann erklärte das ursprünglich annullierte Tor deshalb doch noch für gültig.

Ebenfalls korrekt war Hartmanns Hinweis auf die Abseitsstellung von Mario Götze bei dessen Treffer in der siebten Minute der Nachspielzeit. Das Tor war zunächst anerkannt worden, weil der Schiedsrichter-Assistent kein Fahnenzeichen gegeben hatte.

Auch in der Partie zwischen der TSG 1899 Hoffenheim und Borussia Mönchengladbach (0:0) sowie im Spiel zwischen Eintracht Frankfurt und Bayer 04 Leverkusen (2:1) wurde jeweils ein Tor, das zunächst gegeben worden war, nach berechtigtem Eingriff des Video-Assistenten wegen Abseits annulliert.

Beim Abseits zeigt der Videobeweis seine Stärke

Generell zeigt der Videobeweis beim Abseits seine Stärke, weil es sich dabei um eine faktische Entscheidung handelt, also um eine, bei der es grundsätzlich nur schwarz und weiss gibt: Entweder liegt ein Eingriff aus einer Abseitsstellung vor oder eben nicht.

Bislang 13-mal wurde in dieser Saison auf Intervention des Video-Assistenten ein Abseitstor annulliert, das ursprünglich gegeben worden war. Umgekehrt wurde fünfmal ein vermeintliches Abseitstor schliesslich doch noch anerkannt.

Letzteres ist möglich, weil die Schiedsrichter-Assistenten inzwischen konsequent eine Anweisung umsetzen, die sie zunächst noch vor Probleme stellte, weil sie viele Jahre eine andere Praxis gewohnt waren: Bei knappen Abseitssituationen mit Torgefahr sollen sie die Fahne nicht sofort heben, sondern warten, bis der Angriff abgeschlossen ist.

Der Grund dafür ist logisch: Geht der Ball ins Tor und folgen das Fahnenzeichen und der Pfiff des Schiedsrichters erst danach, dann kann der Video-Assistent eine Prüfung vornehmen und dem Referee empfehlen, den Treffer doch noch zu geben, wenn sich herausstellt, dass kein Abseits vorlag.

Wird die Fahne dagegen schon vor der Torerzielung gehoben und folgt der Unparteiische dem Fahnenzeichen, indem er pfeift, dann ist das Spiel unwiderruflich unterbrochen. Der Angriff ist zerstört, und ein Treffer kann nicht mehr anerkannt werden.

Für Fans ist die neue Anweisung emotional schwierig

Um das zu vermeiden, sollen die Assistenten bei Torgefahr grundsätzlich mit der offenen Signalgebung warten, sofern das Abseits nicht überdeutlich ist. Für Zuschauer und Kommentatoren ist das noch immer ungewohnt. Viele von ihnen schliessen aus einem späten Fahnenzeichen fälschlich, dass der Assistent unsicher und zögerlich ist.

Die besagte Anweisung an die Schiedsrichter-Assistenten dürfte allerdings dazu geführt haben, dass die Fahne häufig auch dann am Ende eines Angriffs unten bleibt, wenn der Assistent eigentlich ein Abseits wahrgenommen hat.

Denn wenn ein Tor fällt, wird ja ohnehin eine Videoprüfung vorgenommen, ob es nun vorher ein Fahnenzeichen gab oder nicht.

Für viele Fans aber ist es vielleicht in emotionaler Hinsicht ein Unterschied, ob sie in ihrem Torjubel zu Unrecht unterbrochen werden, wenn sich das Abseits-Fahnenzeichen als unberechtigt erweist, oder ob sie zu früh gejubelt haben, wenn das Signal des Assistenten ausbleibt, der Treffer dann jedoch in Köln beanstandet wird.

Die Unparteiischen auf dem Platz wird das nicht unbedingt berühren. Aber es ist ein Faktor, der die Akzeptanz dieser Anweisung beeinflusst. In jedem Fall trägt sie dazu bei, die Zahl spielrelevanter Fehlentscheidungen zu reduzieren.

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