In Berlin und Sinsheim entscheiden die Schiedsrichter in schwierigen Situationen korrekt, teilweise auch dank des Video-Assistenten. Gladbachs Ginter profitiert unterdessen bei einem Handspiel von einer Uefa-Anweisung, und Fabian Klos sollte unbedingt an seinem Zweikampf-Timing arbeiten.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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Als Hertha BSC im Spiel gegen Borussia Dortmund (3:2) nach 15 Minuten erstmals ins Tor der Gäste traf, war die Freude bei den Berlinern gross. Peter Pekarik hatte den Ball von der rechten Seite hereingegeben, an der Torraumgrenze stürmten die Herthaner Myziade Maolida und Ishak Belfodil der Kugel entgegen, verfolgt von Axel Witsel, der versuchte, das drohende Unheil zu verhindern.

Maolida war einen Moment schneller als sein Mitspieler und schob den Ball an Schlussmann Marwin Hitz vorbei ins Tor des BVB. Schiedsrichter Marco Fritz gab den Treffer erst, doch dabei blieb es nicht.

Denn Video-Assistent Pascal Müller stellte bei der Überprüfung des Tores fest, dass sich Belfodil bei Pekariks Abspiel einen Schritt im Abseits befunden hatte. Zwar erzielte Maolida den Treffer, doch Belfodil könnte dabei einen Gegner beeinflusst haben, nämlich Witsel.

Eine solche Beeinflussung liegt laut Regelwerk zum Beispiel dann vor, wenn ein Spieler im Abseits mit einem Gegner einen Zweikampf um den Ball führt, wenn er eindeutig versucht, den Ball in seiner Nähe zu spielen und dadurch Einfluss auf den Gegner nimmt oder wenn er eindeutig aktiv wird und so die Möglichkeit des Gegners beeinträchtigt, den Ball zu spielen.

Warum es bei Maolidas Tor ein On-Field-Review gab

Die Abseitsposition selbst lässt sich mit technischen Hilfsmitteln klar identifizieren, sie ist eine faktische Entscheidung. Die Frage der potenziellen Beeinflussung eines Gegenspielers aus dieser Abseitsstellung heraus dagegen bedarf einer Bewertung durch den Unparteiischen. Denn sie ist subjektiv, bei ihr gibt es einen Graubereich.

Weil das Schiedsrichterteam auf dem Rasen die Abseitsposition von Belfodil nicht wahrgenommen hatte, musste Marco Fritz nun nachträglich bewerten, ob das Abseits auch strafbar war. Deshalb gab es ein On-Field-Review, das bei nicht faktischen Entscheidungen obligatorisch ist.

Der Referee, der seinen Assistenten Marcel Pelgrim mit zum Monitor nahm und ihn so in die Entscheidungsfindung einbezog, benötigte nicht viel Zeit, um seine endgültige Entscheidung zu treffen: Belfodil war zum Ball gegangen und hatte dabei verhindert, dass der hinter ihm befindliche Witsel an die Kugel kommt.

Damit lag auch ein Zweikampf um den Ball vor. Eine Beeinflussung von Witsels Möglichkeit, den Ball zu spielen, war also zweifellos gegeben. Deshalb nahm Schiedsrichter Fritz das Tor nach diesem berechtigten Eingriff des VAR zurück.

Hoffenheimer Ausgleichstor: Kein Abseits, kein Foul

Anders lag der Fall beim späten Ausgleichstor der TSG 1899 Hoffenheim in der Partie gegen Borussia Mönchengladbach (1:1). Nach einer Hereingabe von Kevin Vogt legte Ihlas Bebou den Ball mit dem Kopf in die Strafraummitte, wo ihn Kevin Akpoguma annahm und ins Tor der Gäste schoss.

Bei Bebous Vorarbeit war Georginio Rutter zwei Meter neben dem Torschützen im Abseits, er blieb aber passiv, versperrte auch nicht die Sicht von Torwart Yann Sommer und beeinflusste nicht anderweitig die Möglichkeit eines Gegners, an den Ball zu kommen.

Dass Schiedsrichter Sven Jablonski den Treffer anerkannte, war deshalb völlig richtig. Daran änderte auch der Zweikampf zwischen dem Gladbacher Stefan Lainer und dem Hoffenheimer Dennis Geiger etwas abseits des Balles kurz vor der Torerzielung nichts.

Lainer hatte erst mit dem Arm versucht, Geiger davon abzuhalten, in die Nähe des Balles zu kommen. Anschliessend hatte Geiger an Lainers Arm gezogen, woraufhin Lainer zu Boden gegangen war. Die Gäste beschwerten sich deshalb wort- und gestenreich beim Referee, Sportdirektor Max Eberl kassierte dafür sogar eine Verwarnung.

Doch dass Jablonski diesen Zweikampf, in dem sich beide Spieler mit grenzwertigem Einsatz bearbeiteten, nicht zulasten der Hoffenheimer beanstandete, ging vollauf in Ordnung.

Ginters Handspiel ist nach Massgabe der Uefa nicht strafbar

Ebenso richtig war es, nicht auf Handelfmeter zu entscheiden, als der Gladbacher Matthias Ginter nach 37 Minuten einen Torschuss von Pavel Kadeřábek im eigenen Strafraum mit dem linken Oberarm abblockte. Zwar unternahm Ginter sogar eine leichte Bewegung mit diesem Arm zum Ball, trotzdem handelte er regulär – weil sein Arm dabei vollständig am Körper angelegt war.

Dass diese Spielweise regelkonform ist, hat die Uefa festgelegt und über eine sogenannte Referenzszene deutlich gemacht, die sie den Mitgliedsverbänden zu Lehrzwecken zukommen liess. Sie stammt aus der Champions-League-Begegnung zwischen dem FK Krasnodar und dem FC Sevilla in der Vorrunde der Saison 2020/21.

Darin sieht man, wie ein Krasnodarer Verteidiger beide Arme auf dem Rücken verschränkt hat und den Ball gezielt mit dem linken Oberarm abwehrt, ohne dabei jedoch den Arm vom Körper abzuspreizen und so seine Trefferfläche zu vergrössern. Eine solche Spielweise steht nach Massgabe der Uefa in Einklang mit dem Regelwerk.

In der Bundesliga gab es einen ähnlichen Fall im März 2019, als Martin Hinteregger in der Partie seiner Frankfurter Eintracht bei Fortuna Düsseldorf auf vergleichbare Art im Strafraum den Ball spielte. Referee Robert Hartmann gab seinerzeit einen Strafstoss, nahm diese Entscheidung nach einem Eingriff des VAR jedoch wieder zurück.

Klos kommt zu spät und sieht Rot

Im Spiel zwischen RB Leipzig und Arminia Bielefeld (0:2) intervenierte Video-Assistent Daniel Schlager derweil aus einem anderen Grund. Als der Bielefelder Fabian Klos nach 68 Minuten im Zweikampf mit Willi Orban einen Tick zu spät kam und statt des Balls ziemlich schmerzhaft seinen Gegner traf, verwarnte ihn Schiedsrichter Frank Willenborg dafür.

Für solche Volltreffer oberhalb des Knöchels mit den Stollen und hoher Intensität ist aufgrund der erhöhten Verletzungsgefahr jedoch eine Rote Karte vorgesehen. Weil hier ein Wahrnehmungsfehler vorlag, schaltete sich Video-Assistent Schlager ein und Referee Willenborg korrigierte seine Entscheidung: Er verwies Klos des Feldes. Und das war so berechtigt wie der vorherige Eingriff des VAR.

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