Die Bayern haben Glück, dass der Schiedsrichter ein klares Handspiel von Mats Hummels im Strafraum nicht als strafbar bewertet und auch der Video-Assistent nicht eingreift. Dennoch verlieren sie das Spiel in Leverkusen. Derweil finden die Schalker den Unparteiischen zu grosszügig gegenüber dem Gegner aus Gladbach.
In Leverkusen war beim Spiel von Bayer 04 gegen den FC Bayern München (3:1) gerade mal eine Minute gespielt, da musste Schiedsrichter Tobias Stieler bereits die erste heikle Entscheidung treffen. Strafstoss - oder nicht?, so lautete die schwierige Frage.
Denn der Münchner
Wie so oft beim Handspiel gab es Argumente für und gegen einen Pfiff. Dagegen sprach, dass der Schuss aus kurzer Distanz abgegeben wurde und Hummels seinen Arm vermutlich ausgestreckt hatte, um das Gleichgewicht zu wahren, und nicht, um den Ball aufzuhalten.
Dafür sprach allerdings, dass der Ball für ihn nicht unerwartet kam. Er hätte also die Möglichkeit gehabt, seinen Arm aus der Schussbahn zu nehmen. Ausserdem wurde in vergleichbaren Situationen in dieser Saison schon auf Elfmeter entschieden.
So zum Beispiel am 9. Spieltag in der Partie zwischen Hannover 96 und dem FC Augsburg, als der Hannoveraner Genki Haraguchi einen Torschuss auf ähnliche Weise abgelenkt hatte wie Hummels. Auch damals hatte der Schiedsrichter zunächst weiterspielen lassen.
Auf Empfehlung seines Video-Assistenten hatte er sich die Szene jedoch noch einmal selbst angesehen und schliesslich einen Strafstoss gegeben. Zu Recht, wie Jochen Drees, der Projektleiter für die Video-Assistenten beim DFB, seinerzeit befand.
Stielers Entscheidung widersprach aktueller Regelauslegung
Diesmal jedoch blieb es nach der Prüfung in der Kölner Videozentrale bei der ursprünglichen Entscheidung.
Video-Assistent Tobias Welz riet Stieler auch nicht zu einem Review auf dem Monitor am Spielfeldrand. Ohne Kenntnis der Kommunikation zwischen den beiden lässt sich nur mutmassen, warum die Überprüfung der Bilder diesmal zu einem anderen Resultat führte.
Er habe Haraguchis Armhaltung "nicht gänzlich beurteilen" können, "da der betreffende Spieler seinen Arm mit dem Körper verdeckte", sagte seinerzeit der Unparteiische des Spiels in Hannover in einem Interview. In einem solchen Fall liegt für den Video-Assistenten die Eingriffsschwelle niedrig.
Anders sieht es aus, wenn der Referee klar zu verstehen gibt, dass er den gesamten Ablauf eines Handspiels beobachtet hat und zu dem Schluss gekommen ist, dass keine Absicht vorlag. Womöglich war das bei Tobias Stieler der Fall.
Video-Assistent Welz hätte dann nur ein Review empfehlen dürfen, wenn Stielers Wahrnehmung erheblich von seiner eigenen abgewichen wäre oder wenn die getroffene Entscheidung der gültigen Regelauslegung deutlich widersprochen hätte.
Für Letzteres sprach allerdings einiges, deshalb war es durchaus überraschend, dass der Video-Assistent nicht eingriff. In zwei anderen kniffligen Situationen war er dagegen zur Stelle.
Bei Abseitsentscheidungen war alles im Lot
Zum einen beim nicht gegebenen Treffer von
Der Schiedsrichter-Assistent an der Seitenlinie hatte jeweils ein Abseits wahrgenommen. Mit seinem Fahnenzeichen wartete er jedoch anweisungsgemäss, bis der Ball im Tor lag. Denn nur so wurde eine Überprüfung in Köln möglich.
Bis das Ergebnis feststand, dauerte es einen Moment, denn in beiden Fällen ging es äusserst knapp zu.
Das erforderte ganz besondere Sorgfalt bei der Ermittlung des exakten Moments des Abspiels sowie beim Anlegen der kalibrierten Linien an den massgeblichen Körperteil des betreffenden Angreifers und des vorletzten Verteidigers.
Diese Teile des Körpers wurden mithilfe eines Lots ermittelt, das bei zweidimensionalen Bildern die dritte, räumliche Dimension erkennbar werden lässt.
So liess sich feststellen, dass sich Lewandowski vor seinem Tor mit dem Knie im Abseits befunden hatte. Der Münchner Niklas Süle dagegen hatte vor dem dritten Leverkusener Treffer das Abseits mit seiner Schulter aufgehoben.
Schalke hadert mit Schiedsrichter Fritz
Unzufrieden mit Schiedsrichter Marco Fritz waren derweil die Schalker nach dem 0:2 gegen Borussia Mönchengladbach.
Denn ihrer Ansicht nach hatte der Referee zu der Situation nach knapp einer Stunde beigetragen, in der ihr Torwart Alexander Nübel wegen einer "Notbremse" vom Platz gestellt worden war.
Vorangegangen war ein Freistoss für die Borussia im Mittelfeld, der jedoch nicht an der richtigen Stelle ausgeführt wurde. "Der Ort des Fouls war zehn bis zwölf Meter weiter hinten", sagte der Schalker Trainer Domenico Tedesco im "Sky"-Interview. Der Sender mass nach und kam tatsächlich auf über zwölf Meter.
Nach dem weit in Richtung Schalker Tor geschlagenen Freistoss, von dem sich die Hausherren überrumpeln liessen, stürmte Thorgan Hazard mit dem Ball alleine auf den herauslaufenden Nübel zu.
Dieser brachte den Gladbacher knapp ausserhalb des Strafraums zu Fall und verhinderte so eine glasklare Torchance. Der Feldverweis war unausweichlich. Allerdings hätte der Schiedsrichter die Ausführung des Freistosses tatsächlich wiederholen lassen müssen.
Beim Freistoss darf der Video-Assistent nicht intervenieren
Bei der Festlegung des Freistossortes sollen die Unparteiischen zwar nicht kleinlich sein, wenn sich dieser Ort relativ weit weg vom Tor befindet, auf das die ausführende Mannschaft spielt. Zwölf Meter überschreiten diese Toleranzschwelle allerdings.
Dem Video-Assistenten waren in dieser Situation übrigens die Hände gebunden. Denn er darf weder die Berechtigung eines Freistosses noch die Festlegung des Ausführungsortes oder die Art und Weise der Ausführung überprüfen. Das alles ist alleine die Sache des Schiedsrichters.
Die Regelhüter haben hier bewusst eine Grenze gesetzt, um Video-Überprüfungen nicht uferlos werden zu lassen. Auch eine Ausnahme für den Fall, dass anschliessend ein Tor fällt, ist nicht möglich, denn dem stehen die Regeln entgegen.
Dort ist festgelegt, dass eine Entscheidung des Schiedsrichters grundsätzlich nicht mehr geändert werden darf, wenn das Spiel nach einer Unterbrechung mit der Zustimmung des Unparteiischen fortgesetzt worden ist. Ganz unabhängig von den Folgen.
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