Im Spiel gegen den BVB fühlten sich die Gladbacher um einen Elfmeter gebracht. Es hätte ihn in der Tat geben sollen, aber nicht geben müssen – auch wegen eines ungeschriebenen Gesetzes, auf das sich allerdings niemand berufen kann.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne

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Das Topspiel zwischen Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund (1:2) am Samstagabend stand kurz vor dem Pausenpfiff, da gab es vor dem Tor der Gäste noch einmal grosse Aufregung.

Der Dortmunder Emre Can spielte den Ball zurück in den eigenen Strafraum zu Dan-Axel Zagadou. Der Verteidiger wurde von Jonas Hofmann zwar unter Druck gesetzt, hatte aber einen komfortablen Vorsprung und konnte den Ball locker zu seinem Torwart Roman Bürki weiterleiten.

Als der Schlussmann die Kugel nach vorne schlug, ging Hofmann jedoch auf einmal zu Boden und blieb dort liegen. Die Gladbacher beschwerten sich, doch Schiedsrichter Sascha Stegemann liess weiterspielen.

Den Grund für die Reklamationen erkannte man in der verlangsamten Wiederholung: Zagadou hatte nach dem Abspiel einen gezielten Schritt nach links unternommen und sich Hofmann auf diese Weise in den Weg gestellt. Dabei hatte er mit seinem linken Knie das rechte Knie des Gladbachers getroffen. Dieser war also nicht grundlos gefallen.

Für Marco Rose war es eine 50/50-Situation

Dennoch konnte sich der Unparteiische nicht zu einem Elfmeterpfiff entschliessen. Auch Video-Assistent Felix Zwayer griff nach der Überprüfung der Szene nicht ein, empfahl Stegemann also kein On-Field-Review. Jonas Hofmann hielt das für "Wahnsinn" und hätte sich gewünscht, "dass der Schiri da rausgeht und sich das Ding ansieht".

Für den Mönchengladbacher Trainer Marco Rose hingegen war die Situation nicht eindeutig: "50 Prozent von Fussball-Deutschland sagen: klarer Elfmeter. Die anderen 50 Prozent sagen, es ist kein Elfmeter, da der Ball zu weit weg ist."

Demnach hätte sich auch der VAR korrekt verhalten, denn ein klarer und offensichtlicher Fehler wäre dann nicht gegeben gewesen. Aber spricht die Tatsache, dass der Ball für einen Angreifer nicht mehr erreichbar ist, wirklich gegen eine Strafstossentscheidung, auch wenn ein Vergehen im Strafraum vorliegt?

Regeltechnisch jedenfalls nicht, denn wenn nach Auffassung des Schiedsrichters ein Stürmer in diesem Bereich gefoult wird, während das Spiel läuft, der Ball also auf dem Feld ist, muss es nun mal einen Elfmeter geben.

Ein ungeschriebenes Gesetz, auf das man sich nicht berufen kann

Eigentlich ist es also ganz einfach – zumindest in der Theorie. In der Praxis kommt es jedoch immer mal wieder vor, dass der Referee keinen Strafstoss gibt, wenn sich im Strafraum ein Verstoss ereignet, bei dem der Ball für den Angreifer nicht (mehr) spielbar ist. So auch häufig bei Fouls unmittelbar nach einem Torabschluss, bei dem der Ball am Kasten des Gegners vorbeigeht.

Dass diese Praxis allgemein akzeptiert ist, liegt letztlich daran, dass dem Stürmer in einer solchen Situation kein wirklicher Nachteil entsteht. Schliesslich hat er je nachdem die Torchance bereits vergeben, ohne noch einmal nachsetzen zu können, oder er konnte gar nicht erst an den weit entfernten Ball kommen.

Man könnte also von einer Art ungeschriebenem Gesetz sprechen. Berufen kann sich darauf allerdings niemand, denn verbindlich ist es natürlich nicht. Dennoch ist es denkbar, dass der VAR nicht intervenierte, weil er angesichts der üblichen Praxis zumindest keinen klaren und offensichtlichen Fehler des Schiedsrichters gesehen hatte.

Ein Elfmeter wäre die bessere Entscheidung gewesen

Zagadous Körpereinsatz gegen Hofmann erfolgte nicht im Zweikampf um den Ball, sondern erst deutlich danach. Er war damit gegnerorientiert und ausserdem ziemlich unnötig, wenn auch von eher geringer Intensität, was Stegemanns Entscheidung, weiterspielen zu lassen, begünstigt haben mag – schliesslich ist im Fussball nicht jeder Körperkontakt automatisch ein Foul.

Dennoch wäre ein Elfmeterpfiff die bessere Entscheidung gewesen. Ihn zu unterlassen, lag aber noch im Ermessensbereich. So oder so war die Situation für Sascha Stegemann sehr unangenehm, denn eines der beiden Teams musste er in jedem Fall verärgern. Einen Strafstoss hätte der BVB als zu hart bewertet, mit der getroffenen Entscheidung wiederum war die andere Borussia nicht einverstanden.

Die Gastgeber kritisierten den Unparteiischen aber nicht nur wegen dieser Szene, sondern für seine gesamte Spielleitung. Es sei "keine Linie zu erkennen" gewesen, sagte beispielsweise Matthias Ginter.

Aber stimmt das auch? In der ersten Hälfte wurde das Spiel zwar mit einiger Härte geführt, blieb aber alles in allem fair. Stegemann war deshalb angemessen grosszügig bei der Zweikampfbeurteilung und liess viel laufen, was den Spielfluss förderte.

Die Spieler zwangen Stegemann zu einer strengeren Linie

Erst kurz vor der Pause musste er mit Verwarnungen gegen zwei Dortmunder klare Grenzen setzen: Axel Witsel hatte eine schnelle Freistossausführung der Hausherren verhindert, Zagadou rücksichtslos seinen Ellenbogen eingesetzt.

Nach einer Stunde zog der Schiedsrichter die Zügel deutlich an, weil die Spieler ihn dazu zwangen: In den Zweikämpfen nahmen die Nickligkeiten zu, überdies gab es taktische Fouls sowie überflüssige Hahnenkämpfe zwischen Ramy Bensebaini und Jadon Sancho sowie zwischen Raphael Guerreiro und Stefan Lainer.

Der Referee bestrafte all das mit Gelben Karten, am Ende waren es fünf auf jeder Seite, davon alleine acht in der letzten halben Stunde der Partie. Das ist ungewöhnlich viel, war in einer immer hitziger werdenden Begegnung aber erforderlich, um die langsam ausufernden Unsportlichkeiten einzudämmen.

In einem solchen Spiel kann man als Referee nicht glänzen, nur berechenbar und konsequent bleiben, auch bei Widerständen. "Der Schiedsrichter hatte sicher kein einfaches Leben", meinte Roman Bürki nach dem Schlusspfiff zu Recht.

Sascha Stegemann hatte sich das Leben aber nicht selbst schwer gemacht, sondern mit den Undiszipliniertheiten der Spieler zu kämpfen. Zu beneiden war er darum nicht.

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