Die Berliner Hertha hat den Grundstein für ihren ersten Saisonsieg mit einem tollen Tor gelegt, dem allerdings ein Handspiel vorausgegangen ist. War es strafbar? Nein, meinen Schiedsrichter und Video-Assistent - und liegen damit richtig.
Im Berliner Olympiastadion waren zehn Minuten gespielt, als Javairo Dilrosun in der Partie zwischen Hertha BSC und dem SC Paderborn (Endstand 2:1) zu einem grossen Auftritt ansetzte.
Der Mittelfeldspieler der Hausherren erhielt in der Mitte der gegnerischen Hälfte an der Seitenlinie den Ball, zog unaufhaltsam los, liess vier Gegenspieler stehen und schliesslich auch noch dem Paderborner Torhüter Jannik Huth keine Chance.
Der Treffer des 21-jährigen Niederländers war einer der Marke "Tor des Monats". Aber war er auch regulär?
Plattenhardts Handspiel fordert den VAR heraus
Den Ball hatte Dilrosun aus einem Zweikampf zwischen Marvin Plattenhardt und dem Paderborner Mohamed Dräger erhalten. Dabei war die Kugel zwischen beiden Spielern hin- und hergesprungen und vom Herthaner auch mit der Hand berührt worden.
Schiedsrichter Frank Willenborg hatte weiterspielen lassen, weshalb sich für den Video-Assistenten bei der Prüfung des Tores die Frage stellte, ob das Handspiel strafbar war und er deshalb intervenieren muss. Regeltechnisch ging es dabei um zweierlei.
Zum einen darum, ob das Handspiel grundsätzlich ahndungswürdig war und nachträglich mit einem Freistoss hätte bestraft werden müssen. Schliesslich passierte es während der Angriffsphase der Berliner, die im Tor mündete.
Plattenhardt hatte seine Arme im Zweikampf mit Dräger jedoch ganz normal bewegt, seine Körperfläche nicht unnatürlich vergrössert und den Ball auch nicht absichtlich mit der Hand gespielt. Die Kugel war vielmehr von Drägers Körper aus Nahdistanz an die Hand des Herthaners geprallt. Das sprach gegen ein strafbares Handeln.
Seit dieser Saison darf allerdings kein Tor mehr anerkannt werden, bei dessen Erzielung oder Vorbereitung die Hand oder der Arm eines Angreifers in irgendeiner Form im Spiel war. Auch Handspiele, die sonst nicht strafbar wären, werden in diesem Zusammenhang geahndet.
Das heisst: Wenn ein Spieler - und sei es noch so unabsichtlich - den Ball mit der Hand spielt und anschliessend ins Tor trifft, einen Treffer vorbereitet oder eine Torchance hat beziehungsweise einleitet, muss der Unparteiische eingreifen.
Zehn Sekunden können eine lange Zeit sein
Das ist im Normalfall so eindeutig, wie es klingt. Kompliziert wird diese Regelung allerdings dort, wo es um die Frage geht, wie eine Torvorbereitung zu definieren ist.
Regeltechnisch, so lehrt es der DFB, müssen Zuspiel und Torerfolg unmittelbar zusammenhängen. Das ist beispielsweise dann nicht gegeben, wenn zwischen Pass und Schuss viel Zeit vergeht oder der Weg zum Tor noch sehr weit ist.
Dass der Video-Assistent in Berlin nicht einschritt, war deshalb nachvollziehbar. Denn zwischen Plattenhardts nicht per se strafbarem Handspiel und Dilrosuns Abschluss lagen fast zehn Sekunden.
Von einer Torvorlage kann man also nicht ernsthaft sprechen. Damit war das Handspiel auch unter diesem regeltechnischen Aspekt nicht strafbar, und das Tor wurde regelkonform erzielt.
Wann ist ein Handspiel verwarnungswürdig?
In vielen Medien drehte sich nach der Gelb-Roten Karte für
Das ist ein Handspiel nur in drei Fällen:
1. Wenn ein Spieler dadurch ein Tor erzielt oder zu erzielen versucht.
2. Wenn er erfolglos versucht, auf diese Art ein Gegentor zu verhindern.
3. Wenn er einen aussichtsreichen Angriff des Gegners verhindert oder unterbindet.
Infrage kam hier nur Letzteres, doch sonderlich verheissungsvoll war der Bremer Angriff nicht. Gewiss ärgerlich für Laimer, der zuvor allerdings Glück hatte, als er für sein rücksichtsloses Foul gegen Leonardo Bittencourt zu Unrecht mit einer Ermahnung davonkam.
Rote Karte gegen Köln berechtigt
Die Spieler des 1. FC Köln mögen es anders gesehen haben, doch sowohl der Elfmeter, den der gute Schiedsrichter Patrick Ittrich im Spiel der Domstädter beim FC Bayern München (0:4) nach rund einer Stunde den Hausherren zusprach, als auch die damit zusammenhängende Rote Karte gegen Kingsley Ehizibue waren berechtigt.
Denn Coutinho hatte eine offensichtliche Torchance, die Ehizibue durch seinen Schubser von hinten vereitelte. Für "Notbremsen" im Strafraum, bei denen der Körpereinsatz nicht dem Ball gilt - also etwa bei einem Halten, einem Ziehen oder eben einem Stossen -, gibt es neben dem Strafstoss weiterhin den Feldverweis.
Hätte Ehizibue hingegen Coutinho zum Beispiel durch ein ballorientiertes Vergehen zu Fall gebracht, dann wäre lediglich eine Verwarnung fällig gewesen.
Den Strafstoss verwandelte Coutinho, allerdings waren insgesamt sieben Spieler beider Mannschaft schon vor der Ausführung in den Strafraum gelaufen. Daraufhin griff der Video-Assistent ein und Ittrich liess den Elfmeter wiederholen.
Diese Entscheidung war berechtigt, dennoch sieht das Regelwerk für den Video-Assistenten in diesem Fall eigentlich keine Intervention vor: Beim zu frühen Vorlaufen von Spielern soll der VAR, wenn der Referee nicht reagiert, nur dann einschreiten, wenn der Ball von Torwart, Pfosten oder Latte zurückprallt und anschliessend ein vorzeitig in den Strafraum eingedrungener Spieler den Ausgang des Strafstosses beeinflusst.
Etwa, indem er als Verteidiger einen Gegner am Nachschuss hindert oder als Angreifer den Nachschuss verwandelt. Das war hier nicht der Fall, doch Coutinho war es am Ende egal: Er traf auch im zweiten Anlauf.
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