In der Begegnung des FC Augsburg gegen Eintracht Frankfurt hat der Unparteiische jede Menge zu tun: Gelb oder Rot, Elfmeter oder Offensivfoul, strafbares Handspiel oder nicht, Kopfstoss oder Zusammenprall – viele Entscheidungen sind eng und schwierig. Doch gemeinsam mit seinem VAR meistert der Referee die Herausforderungen.
Als Schiedsrichter Sven Jablonski am Sonntag das Spiel des FC Augsburg gegen Eintracht Frankfurt (1:1) anpfiff, ahnte er vermutlich nicht einmal, welch arbeitsreicher und anstrengender Nachmittag ihm bevorstehen würde.
Zur ersten kniffligen Szene kam es bereits nach 15 Minuten, als sich der Augsburger Michael Gregoritsch im Zweikampf mit Tuta, der mit dem Ball am Fuss das Spiel seiner Mannschaft eröffnen wollte, verschätzte.
Er traf den Frankfurter mit den Stollen an der Wade und wurde dafür verwarnt. Es war eine Karte, deren Farbe sich mit "dunkelgelb" treffend beschreiben liesse. Denn zum Feldverweis fehlte nicht allzu viel.
Das Strafmass war aber letztlich angemessen: Gregoritsch hatte Tuta nicht voll, sondern ihn nur mit dem seitlichen Teil der Sohle getroffen. Der Kontakt war zudem kurz und nicht von hoher Intensität. Damit war das Vergehen rücksichtslos, aber nicht brutal.
Der Strafstoss für Augsburg wird zu Recht revidiert
Video-Assistent Pascal Müller musste deshalb nicht eingreifen, anders als in der 33. Minute. Nach einem Zweikampf zwischen dem ballführenden Augsburger Andi Zeqiri und Makoto Hasebe an der Frankfurter Strafraumgrenze gingen beide Spieler zu Boden.
Der Referee pfiff, um auf Elfmeter für die Gastgeber zu entscheiden. Gleichzeitig kam der Ball zu Ricardo Pepi, der ihn ins Tor der Gäste beförderte. Der FCA beschwerte sich bei Sven Jablonski darüber, dass dieser nicht den Vorteil abgewartet hatte.
Wie sich allerdings herausstellen sollte, lagen die Dinge ganz anders, als die Hausherren und der Schiedsrichter sie zunächst eingeschätzt hatten. Beide lagen mit ihrer jeweiligen Sichtweise daneben.
Denn nicht Hasebe hatte Zeqiri gefoult, vielmehr war es genau umgekehrt: Als der Augsburger zum Schuss ausholte, lief der Frankfurter zwischen ihn und den Ball. Statt des Spielgeräts traf Zeqiri schliesslich den Knöchel von Hasebe.
Deshalb griff VAR Müller ein und riet Jablonski zum Gang an den Monitor. Als der Unparteiische auf den Rasen zurückkehrte, revidierte er seine Elfmeterentscheidung richtigerweise.
Der Kontakt hatte sich ohnehin ausserhalb des Strafraums zugetragen. Selbst im Falle eines Vergehens von Hasebe hätte der Strafstoss also keinen Bestand gehabt. Folgerichtig gab es nun einen Freistoss für die Eintracht – und eine Verwarnung für Zeqiri, dessen Tritt auf Hasebes Knöchel rücksichtslos war.
Lindströms Handspiel ist für den Unparteiischen nicht strafbar
Kurz vor der Halbzeitpause kam es zu einer weiteren Intervention aus der Kölner Videozentrale. Nach einer Flanke in den Frankfurter Strafraum stieg der Augsburger Robert Gumny zum Kopfball. Er verfehlte die Kugel jedoch, die stattdessen auf den über Kopfhöhe erhobenen, ausgestreckten Arm des Frankfurters Jesper Lindström fiel.
Schiedsrichter Jablonski nahm dieses schwer zu erkennende Handspiel offenkundig nicht wahr, Video-Assistent Pascal Müller sprach deshalb die nächste Review-Empfehlung aus.
Das war richtig, denn hier lag gemäss dem VAR-Protokoll ein potenzieller schwerwiegender übersehener Vorfall vor. Bei diesem kommt es nicht wegen einer falschen, sondern wegen einer fehlenden Wahrnehmung des Unparteiischen zu einem On-Field-Review.
Sven Jablonski bewertete das Handspiel nach dem Betrachten der Bilder jedoch als nicht strafbar. Mutmasslich deshalb, weil er es als unabsichtlich bewertete und den erhobenen Arm nicht als Teil einer unnatürlichen Haltung betrachtete, mit der Lindström ein Handspiel zumindest billigend in Kauf nahm.
Sondern weil der Spielleiter es als Bestandteil einer normalen Bewegung und Armhaltung im Zweikampf mit einem Gegenspieler ansah, mit der nicht das Ziel verfolgt wurde, den Ball aufzuhalten.
Dieses Urteil kann man jedoch hinterfragen, denn es stellt sich die Frage, welchem fairen Zweck das Heben des Arms über Kopfhöhe, ohne selbst zum Kopfball zu springen, gedient haben soll. Ein Strafstoss wäre deshalb naheliegend gewesen, auch wenn ein Ermessensspielraum für den Schiedsrichter vorhanden war.
Oxford gegen Kamada: Zusammenprall oder Foul?
Auch nach der Pause ereignete sich eine schwierige Situation. Timothy Chandler schlug nach 64 Minuten eine Flanke in den Strafraum der Gastgeber, dort sprangen sein Mitspieler Daichi Kamada und der Augsburger Reece Oxford zum Kopfball.
Kamada erreichte die Kugel und köpfte sie aufs Tor, Oxford kam einen Tick zu spät und traf deshalb nur den Kopf seines Gegenspielers. Der Ball flog unterdessen über das Gehäuse des FC Augsburg. Beide Spieler gingen zu Boden und mussten behandelt werden. Der Unparteiische setzte die Partie danach mit einem Abstoss fort.
Warum gab es in dieser Situation eigentlich keinen Strafstoss für die Eintracht? Schliesslich verursacht ein Verteidiger, der im eigenen Strafraum beim Tackling mit dem Fuss einen Moment zu spät kommt und statt des Balls einen Gegner trifft, ja auch einen Elfmeter gegen sein Team.
Im Unterschied dazu wird jedoch bei Kollisionen mit den Köpfen in der Praxis häufig entschieden, dass kein Foul vorlag, sondern bloss ein unglücklicher Zusammenprall. Zuweilen auch dann, wenn ein Spieler eindeutig zuerst am Ball war und der andere die Kollision damit letztlich zu verantworten hat.
Vielleicht liegt diese Bewertung als Unfall daran, dass niemand freiwillig einen solchen Kopftreffer auch nur in Kauf nehmen würde. Das gesundheitliche Risiko ist dafür viel zu gross.
Warum Fouls nach Torabschlüssen oft folgenlos bleiben
Ein weiteres ungeschriebenes Gesetz, das eigentlich nicht regelkonform ist, führt häufig dazu, dass Foulspiele nach einem Torabschluss nicht geahndet werden, wenn der Ball ohnehin am Tor vorbeigeht. Denn der betreffende Angreifer wird durch das Foul ja nicht beim Torschuss beeinträchtigt und damit nicht am Torerfolg gehindert.
Was sich regeltechnisch trotzdem nicht begründen lässt, ist gleichwohl eine weithin akzeptierte, auch international gängige Praxis, von der die Schiedsrichter eher selten abweichen und gegen die sich kaum einmal Einspruch regt. In Augsburg hielten sich die Beschwerden der Frankfurter ebenfalls in Grenzen.
Dass Sven Jablonski nicht auf Strafstoss entschied und sein VAR kein weiteres Mal eingriff, entsprach somit den Gepflogenheiten beim Umgang mit unglücklichen Kopftreffern und vor allem mit Vergehen nach erfolglosen Torabschlüssen. Dass das von den Regeln eigentlich nicht gedeckt ist, kann man dem Referee nicht vorwerfen; es liegt auch nicht in seiner Verantwortung.
Für den Unparteiischen wie auch für den Video-Assistenten war es ein schwieriges Spiel, in dem die Zusammenarbeit stimmte, selbst wenn auf den angemessenen Eingriff nach Lindströms Handspiel kein Strafstoss folgte.
Bemerkenswert war es ausserdem, mit welcher kommunikativen Fertigkeit Jablonski auch schwierige Entscheidungen vermittelte. Der 31-Jährige, seit dem 1. Januar FIFA-Schiedsrichter, hat sich längst für anspruchsvolle Aufgaben empfohlen.
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