Das Leipziger Führungstor in Frankfurt fällt im Anschluss an einen unberechtigten Eckstoss. Der VAR darf aber nicht eingreifen – und das aus guten Gründen. Derweil ärgern sich die Stuttgarter wegen eines nicht gegebenen Elfmeters über den Referee. Doch die Angelegenheit ist nicht eindeutig.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne
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Als in der Begegnung zwischen Eintracht Frankfurt und RB Leipzig (1:1) nach 35 Minuten Yussuf Poulsen den Führungstreffer für die Sachsen erzielte, gab es einmal mehr Debatten über die Eingriffsbefugnisse des Video-Assistenten.

Denn das Tor fiel nach einem Eckstoss für die Gäste, den es nicht hätte geben dürfen: Der Leipziger Verteidiger Josko Gvardiol hatte im Duell mit Djibril Sow beim Versuch, den Ball von aussen in den Strafraum zu schlagen, sich selbst angeschossen und nicht den Frankfurter.

Von Gvardiols Fuss rollte der Ball ins Toraus, ein Abstoss wäre somit die richtige Entscheidung gewesen. Doch in der Wahrnehmung von Schiedsrichter Daniel Schlager war Sow zuletzt am Ball, was dessen Laufrichtung auch nahezulegen schien.

Dass der VAR nach dem folgenden Leipziger Treffer dennoch nicht intervenierte, hat einen einfachen Grund: An der Torerzielung selbst war nichts zu bemängeln, und es gehört nicht zu seinen Aufgaben, die Rechtmässigkeit eines Eckstosses zu überprüfen.

Auch ein nachträglicher Check war nicht möglich: Wenn das Spiel mit Zustimmung des Schiedsrichters fortgesetzt ist – wie es hier mit der Ausführung des Eckstosses der Fall war –, kann der Unparteiische eine vorangegangene Entscheidung nicht mehr ändern, sie ist mit der Spielfortsetzung endgültig. So steht es in den Regeln.

Warum der VAR bei einem Eckstoss nicht intervenieren darf

Das heisst: Wenn man ausschliessen wollte, dass ein unberechtigter Eckstoss zu einem Tor führt, müsste der Video-Assistent jeden Eckstoss vor der Ausführung überprüfen. Das gälte auch für Freistösse, Einwürfe und Abstösse, denn auch aus diesen Spielfortsetzungen können Treffer resultieren – und auch diese unterliegen nicht der Überprüfung durch den VAR.

Eine Änderung würde dazu führen, dass die jeweiligen Unterbrechungen oft in die Länge gezogen werden würden. Dass das nicht im Sinne des Fussballs wäre, liegt auf der Hand. Deshalb haben die Regelhüter vom International Football Association Board (Ifab) festgelegt: Von den Spielfortsetzungen wird nur die gravierendste und torgefährlichste überprüft – und das ist der Strafstoss.

Aber könnte man nicht Ausnahmen definieren, in denen der VAR auch nach der Spielfortsetzung eingreifen darf, also konkret: wenn nach einem womöglich unberechtigten Eckstoss, Freistoss, Abstoss oder Einwurf ein Tor folgt?

Eine Änderung wäre ein massiver Eingriff ins Regelwerk

Täte man dies, wäre es ein erheblicher Eingriff ins Regelwerk. Denn die Unwiderruflichkeit der Entscheidung des Referees nach der Spielfortsetzung ist ein sehr hohes Gut, zumal sie die unverzichtbare Rechtssicherheit schafft.

Wo wollte man ausserdem die Grenze ziehen? Bei direkt verwandelten unberechtigten Freistössen mag das noch leicht fallen. Ebenso bei irrtümlich gewährten Eckstössen, nach denen ein Angreifer den Ball ins Tor befördert. Aber war wäre, wenn der Ball nach solchen Spielfortsetzungen erst noch mehrere Stationen passiert, bevor er ins Tor geht?

Sicherlich: Das könnte man regeln wie bei der Angriffsphase vor einer Torerzielung aus dem laufenden Spiel heraus. Sprich: Wenn der Angriff nach der Spielfortsetzung nicht mehr aufs Tor gerichtet ist, der Gegner kontrolliert in Ballbesitz kommt oder den Ball klärt, ist kein nachträglicher Check mehr möglich.

Doch solche Änderungen wären angesichts der Schwere des Eingriffs in die Fussballregeln unverhältnismässig, wenn man bedenkt, dass Treffer nach Eckstössen, Freistössen, Abstössen und Einwürfen – unberechtigten zumal – eher selten sind. Da ist es gewiss sinnvoller, die Vorgaben so zu belassen, wie sie sind.

Was geschieht, wenn der Mannschaftsarzt die Rote Karte bekommt?

Zu einem Kuriosum kam es in dieser Partie nach 65 Minuten, als Schiedsrichter Schlager dem Mannschaftsarzt der Eintracht, Christian Haser, die Gelbe Karte zeigte. Haser hatte sich im Rahmen der Behandlung des verletzten Frankfurter Spielers Rafael Borré auf dem Rasen anscheinend gegenüber dem Spielleiter im Ton vergriffen und wurde dafür verwarnt.

Das warf die Frage auf, was eigentlich passiert, wenn ein Arzt eine Rote oder Gelb-Rote Karte bekommt. Muss auch er dann von der Bank auf die Tribüne wechseln, darf er seine wichtige Tätigkeit in diesem Spiel also nicht mehr ausüben?

Persönliche Strafen gegen Teamoffizielle – und dazu gehört auch das medizinische Personal – gibt es seit der Saison 2019/20. Wie mit Medizinern zu verfahren ist, die sich grob unsportlich verhalten, ist aber schon seit der Spielzeit 2017/18 festgelegt.

In den Fussballregeln steht dazu geschrieben: "Ein medizinischer Teamoffizieller, der ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht, darf bleiben, wenn dem Team keine andere medizinische Person zur Verfügung steht, und handeln, wenn ein Spieler eine medizinische Behandlung benötigt."

An den Notfall haben die Regelhüter also gedacht und eine Ausnahme geschaffen. Alle anderen Teamoffiziellen müssen bei einem Feldverweis den Innenraum unwiderruflich verlassen.

Stress für den Unparteiischen in Augsburg schon nach 90 Sekunden

Im Spiel des FC Augsburg gegen den VfB Stuttgart (4:1) hatte Schiedsrichter Patrick Ittrich derweil schon nach 90 Sekunden eine schwierige Aufgabe zu lösen. Im Strafraum der Gastgeber wurde der Stuttgarter Hamadi Al Ghaddioui angespielt, seitlich von hinten versuchte Reece Oxford, an den Ball zu kommen. Mit seinem rechten Fuss traf er aber nicht das Spielgerät, sondern nur Al Ghaddiouis linken Fuss.

Sekundenbruchteile später ging der Angreifer der Schwaben zu Boden, doch der Referee signalisierte, dass weitergespielt wird. Anschliessend kam es ausserhalb des Strafraums zu einem Foul zum Nachteil der Gäste, Ittrich entschied auf Freistoss für den VfB.

Dabei blieb es auch nach der Überprüfung der Szene durch Video-Assistent Tobias Stieler. Wie so oft stellte sich auch in dieser Situation die Frage, ob Impuls und Wirkung zusammenpassten, das heisst: ob der Kontakt am Fuss ursächlich dafür war, dass der Spieler fiel und den Ball verlor, oder ob der Impuls nicht den Ausschlag dafür gab.

Patrick Ittrich war ideal positioniert und hatte freie Sicht auf den Zweikampf, er traf seine Entscheidung mit grosser Überzeugung, wie sich an seiner energischen Gestik ablesen liess. Das bedeutet: Er hatte die Szene wahrgenommen und bewertet. In einem solchen Fall darf der VAR nur dann eingreifen, wenn Wahrnehmung und Bewertung offensichtlich falsch sind und die Entscheidung damit keinesfalls zu vertreten ist.

Oxford gegen Al Ghaddioui: Foul oder nicht?

Es lässt sich als Argument für eine Strafbarkeit des Kontakts anführen, dass Oxford nicht den Ball traf, sondern nur den Gegenspieler. Allerdings schien der Impuls gegen Al Ghaddiouis Fuss nicht übermässig intensiv zu sein, legt man die Fernsehbilder zugrunde.

Der Stuttgarter fiel auch erst mit leichter Verzögerung. Weil es einen Augenblick dauerte, bis er den Schmerz spürte, der ihn dann zu Boden gehen liess? Oder weil er sich entschloss, den Impuls gewissermassen zu nutzen, um zu fallen und den Schiedsrichter so von einer Strafstossentscheidung zu überzeugen?

Beide Interpretationen sind möglich, die Situation war nicht eindeutig. Und wenn ein Unparteiischer nicht vollkommen überzeugt davon ist, dass ein Kontakt ahndungswürdig ist – erst recht im Strafraum, wo die Konsequenz ein Elfmeter ist, der in acht von zehn Fällen zu einem Tor führt –, lässt er weiterspielen. Das tat Ittrich hier.

Und selbst wenn man der Meinung ist, dass mehr für einen Strafstoss spricht als dagegen, war die Entscheidung zumindest nicht so glasklar falsch, dass sie den VAR zu einer Intervention genötigt hätte. Auch, wenn die Stuttgarter das verständlicherweise anders sahen.

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