Eigentlich hat Bayer 04 Leverkusen den Saisonauftakt der Bundesliga der Frauen gewonnen. Jetzt aber müssen die Leverkusenerinnen doch noch um ihre Punkte zittern. Denn das Spiel wird wiederholt.
Das Spiel der Frauenfussball-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Bayer Leverkusen muss wiederholt werden. Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) gab dem Einspruch der Breisgauerinnen gegen die Wertung der Partie vom ersten Spieltag (2:3) statt. Der SC hatte einen Regelverstoss von Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) bei der Wiederholung von Leverkusens Elfmeter durch Kristin Kögel zum Endstand (88.) moniert. Dem folgte das Sportgericht bei seinem Urteil im schriftlichen Verfahren am Donnerstag.
"Der Strafstoss wurde über das Tor geschossen. Die Schiedsrichterin erhielt jedoch von Ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstosses von der Torlinie bewegt habe und entschied daraufhin, dass der Strafstoss wiederholt werden müsse. Der erneute Strafstoss wurde zum 2:3-Endstand verwandelt", schrieb der DFB: "Nach Fussball-Regel 14 Ziffer 2 ist, wenn die Torhüterin bei der Ausführung des Strafstosses ein Vergehen begeht und der Ball - wie vorliegend - das Tor verfehlt, der Strafstoss nur dann zu wiederholen, 'wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat'. Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet."
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Binnen 24 Stunden nach Zugang kann Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden. (sid/bearbeitet von jum) © SID
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