Das Bundesgericht des DFB hat entschieden: Die Frauen-Bundesliga-Partie zwischen Bayer Leverkusen und dem SC Freiburg muss wiederholt werden. Die soll es aber "nur bei glasklarem Vergehen und Rechtslage" geben, sagt Leverkusens Direktor Lizenz, Thomas Eichin.
Bayer Leverkusen hat mit Unverständnis auf die angeordnete Wiederholung des Bundesliga-Spiels der Frauen gegen den SC Freiburg reagiert. "Im Sinne der Durchführbarkeit eines Spielbetriebes ist die Wiederholung eines Bundesligaspiels das allerletzte Mittel und nur bei glasklarem Vergehen und Rechtslage zu vollstrecken. Der DFB bzw. das DFB-Schiedsrichterwesen hätte dieses Urteil verhindern müssen, war aber sogar noch Auslöser und Triebfeder", sagte Thomas Eichin, Leverkusens Direktor Lizenz, der Bild.
Am Mittwoch hatte das Bundesgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) die Auffassung des DFB-Sportgerichts vom 15. Oktober bestätigt, die Begegnung zu wiederholen. Eichin hatte lange gegen dieses Urteil gekämpft. "Aus unserer Sicht war es eine Tatsachenentscheidung. Wir haben die klare Haltung, dass die Tatsachenentscheidung, gerade in den Ligen, in denen es keinen VAR gibt, unberührt bleiben muss", sagte Eichin.
Vor dem Urteil stand Bayer noch punktgleich mit Tabellenführer Eintracht Frankfurt auf Rang zwei. Wann die ursprünglich am 31. August gespielte Begegnung wiederholt wird, ist noch unklar. Pikant: Das Rückspiel in Leverkusen findet am Samstag statt.
Strafstoss für Bayer wurde fälschlicherweise wiederholt
Auslöser des Verfahrens war ein Elfmeter in der 88. Minute. Die Leverkusenerin Kristin Kögel hatte diesen im ersten Versuch über das Tor geschossen. Schiedsrichterin Theresa Hug (Schramberg) liess den Strafstoss wiederholen, weil sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung von der Torlinie bewegt hatte. Laut erstem Urteil des Sportgerichts war diese Entscheidung, die zum 3:2-Endstand führte, aber falsch. Kögel hatte im zweiten Versuch verwandelt.
Die Instanzen des DFB entschieden als Folge auf eine Wiederholung. "Das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts ist seitens des Bundesgerichts nicht zu beanstanden", hatte Oskar Riedmeyer, Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts, am Mittwoch gesagt: "Die Annullierung des Ergebnisses und die Neuansetzung des Spiels ist daher nach Überprüfung die zutreffende Rechtsfolge." (sid/bearbeitet von jum)
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