Hertha BSC und dessen ehemaliger Sportdirektor Fredi Bobic sehen sich vor Gericht wieder. Wann, ist jedoch offen. Der erste Gütetermin musste abgesagt werden.

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Im Streit um die Kündigung von Herthas früherem Geschäftsführer Fredi Bobic ist der für Anfang April angesetzte erste Gerichtstermin abgesagt worden.

Das Arbeitsgericht Berlin hat den Termin zur Güteverhandlung wieder aufgehoben, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Hintergrund sei, dass der Beklagte zwischenzeitlich geltend gemacht habe, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.

Das Arbeitsgericht muss die Frage der Zuständigkeit klären

Das Gericht werde nun zunächst ohne mündliche Verhandlung über diese Frage entscheiden, erklärte die Sprecherin. Sollte es die Zuständigkeit beim Arbeitsgericht sehen, werde ein neuer Gütetermin anberaumt. Andernfalls werde der Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen. Hintergrund: Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein.

Hertha BSC hatte sich am 28. Januar von seinem Sport-Geschäftsführer getrennt. Bobic hatte im Februar beim Arbeitsgericht Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Der 51-Jährige äusserte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang. Auch Hertha erklärte erneut, sich zu dem laufenden Verfahren nicht äussern zu wollen. Der Klub strebe aber weiterhin eine einvernehmliche Lösung an. (dpa/sid/hau)

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