Karlsruhe - Im Streit um Polizeikosten bei Hochrisikospielen der Fussball-Bundesliga will das Bundesverfassungsgericht am 14. Januar sein Urteil verkünden. Als Hochrisikospiele werden solche Spiele bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fan-Lagern gerechnet wird. Der Karlsruher Senat hatte im April zu der Frage verhandelt, ob der Deutschen Fussball Liga (DFL) Polizeikosten für solche Partien in Rechnung gestellt werden dürfen.

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Die DFL als Dachorganisation der 1. und 2. Bundesliga hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung aus Bremen gerichtet, nach der die Stadt bei bestimmten Grossveranstaltungen von den Veranstaltern Gebühren für grösseren Polizeiaufwand erheben kann. Aus Sicht der DFL ist die 2014 geschaffene Regelung verfassungswidrig und nichtig.

Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL 2015 - damals zu einer Fussball-Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Weitere folgten. Mehrere Gerichte haben sich inzwischen mit dem umstrittenen Thema befasst. Im März 2019 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmässigkeit der Bremer Regelung. Unter anderem hiergegen wendete sich die DFL am höchsten deutschen Gericht. (Az. 1 BvR 548/22)  © Deutsche Presse-Agentur

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