Papy Djilobodji vom SV Werder Bremen wurde für seine hässliche "Kopf-ab-Geste" aus dem Verkehr gezogen - allerdings für ein Spiel weniger als gedacht. Werder-Manager Thomas Eichin ist dennoch angefressen.
Der Bremer Verteidiger Papy Djilobodji hatte am Samstag gegen Mainz mit einer hässlichen "Kopf-ab-Geste" für einen Skandal gesorgt.
Der DFB-Kontrollausschuss leitete nachträglich Ermittlungen ein und hatte eine harte Strafe beantragt: Drei Spiele Sperre wollte man dem Werderaner aufbrummen. Hinzu kommt, dass der Fussballer aufgrund der fünften Gelben Karte ohnehin schon eine weitere Partie verpassen wird.
Das Sportgericht bezog sich in seiner Begründung auf einen Skandal um Deniz Naki im Jahr 2009, der als ähnlich heftig beurteilt wurde. Naki hatte mit einer hässlichen Geste Fans von Hansa Rostock provoziert. Schon damals wurde das als "krass sportwidriges Verhalten" verurteilt.
Werder legt erfolgreich Einspruch ein
Werder Bremen war mit dem Urteil nicht einverstanden und mit seinem Einspruch teilweise erfolgreich: Der Verteidiger wurde nun doch nur für zwei statt drei Spiele aus dem Verkehr gezogen.
Werders Geschäftsführer Thomas Eichin war dennoch nicht glücklich: "Die Sperre trifft uns hart und stellt natürlich einen eklatanten Wettbewerbsnachteil im Abstiegskampf dar. Ich kann deshalb nicht sagen, dass ich das Urteil mit Freude aufgenommen habe. Wir werden jetzt aber nicht rumjammern, sondern die Situation professionell annehmen. Dem Urteil haben wir auch zugestimmt, damit endlich wieder Ruhe einkehrt."
Zudem schob er via Vereinshomepage noch eine grundsätzliche Anmerkung hinterher: "Wir wollen und müssen unseren Spieler schützen, der wegen einer unbedachten Geste, die sicherlich unglücklich war, in der Öffentlichkeit regelrecht kriminalisiert worden ist. Diese heute regelmässig stattfindende übertriebene Skandalisierung von Handlungen junger Menschen sollten wir alle einmal überdenken."
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.