• Der FC Bayern München hat bei einer Klage überwiegend Recht bekommen.
  • Der Beklagte darf Karten des FC Bayern München nicht zu kommerziellen Zwecken weiterverkaufen.

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Im Streit mit einem Ticket-Händler hat das Landgericht München I einer Klage des FC Bayern München überwiegend stattgegeben. Wie die Kammer am Montag mitteilte, darf der Beklagte die Eintrittskarten der FC Bayern München AG zu kommerziellen Zwecken nicht weiterverkaufen. Er muss ausserdem Schadenersatz zahlen.

Im konkreten Fall hatte der deutsche Fussball-Rekordmeister beim Beklagten im Februar 2019 zu Testzwecken zwei Eintrittskarten für das Heimspiel im Champions-League-Achtelfinale gegen den FC Liverpool gekauft. Der Originalpreis lag bei insgesamt 1200 Euro - bezahlt wurde jedoch mehr als das Fünffache, nämlich 6500 Euro.

Testkäufer sollte lügen

Der Testkäufer bekam mit den Tickets auch noch ein Anschreiben des Beklagten, gegebenenfalls bei Einlasskontrollen am Stadion zu lügen und zu sagen, dass man vom Erstkäufer zum Spiel eingeladen wurde. Die betreffenden Eintrittskarten waren individuell unter anderem mit dem Namen des Erstkäufers bedruckt.

Der FC Bayern untersagt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch, mit seinen Tickets zu handeln. Nach Ansicht des Landgerichts hat der beklagte Ticket-Händler die Käufer nicht nur zum Vertragsbruch verleitet, sondern auch zum Lügen aufgefordert. Das verletze die unternehmerische Sorgfaltspflicht.

Der FC Bayern war schon in der Vergangenheit im Kampf gegen den so genannten Zweitmarkt erfolgreich. Der Verein will mit der Beschränkung der Weitergabe von Tickets unter anderem die Preisspirale bremsen.  © dpa

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