Nicht zuletzt wegen eines äusserst umstrittenen Strafstosses erreicht Schalke 04 gegen Borussia Mönchengladbach das Viertelfinale in der Europa League. War der Elfmeter wirklich berechtigt? Und sollte die Regelauslegung beim Handspiel grundsätzlich geändert werden, wie viele fordern?
Dass Mark Clattenburg als Unparteiischer des Rückspiels im Achtelfinale der Europa League zwischen Borussia Mönchengladbach und Schalke 04 (2:2) eingeteilt wurde, dürfte viele überrascht haben. Denn der 42-jährige Engländer hatte vor einem Monat eigentlich seinen Wechsel von der Premier League nach Saudi-Arabien bekannt gegeben.
Dort soll sich der Referee, der im vergangenen Jahr sowohl das Endspiel in der Champions League als auch das Finale der Europameisterschaft leitete, um die Verbesserung des Schiedsrichterwesens kümmern und auch einige Ligaspiele pfeifen. Gegen eine ordentliche Entlohnung, versteht sich.
Clattenburg wird sich allerdings erst nach dieser Saison gänzlich von der Insel und dem Kontinent verabschieden. In der höchsten englischen Profiliga wird er bis dahin gelegentlich als Vierter Offizieller eingesetzt – und nun amtierte er auch beim Bundesligaduell im Europapokal. Dabei sorgte vor allem eine Entscheidung für hitzige Diskussionen.
Absicht oder nicht?
Es läuft die 68. Minute, Gladbach führt mit 2:1, doch Schalke drängt vehement auf den Ausgleich. Eric Maxim Choupo-Moting schlägt eine Flanke in den Strafraum der Gastgeber, Tobias Strobl versucht, per Kopf zu klären. Der Ball fliegt jedoch etwas unkontrolliert auf seinen wenige Meter entfernt postierten Mitspieler
Dahoud, Torschütze zum 2:0, dreht seinen Oberkörper zur Seite und beugt sich gleichzeitig ein Stück nach vorne. Dabei berührt er den Ball mit seinem linken Oberarm. Referee Clattenburg zögert nicht lange und entscheidet auf Handelfmeter für die Gäste. Nabil Bentaleb verwandelt den Strafstoss zum 2:2. Dabei bleibt es, Schalke ist dadurch im Viertelfinale.
Der Unparteiische bewertete Dahouds Handspiel also als absichtlich – das ist massgeblich für einen Pfiff. Absicht liegt beispielsweise vor, wenn die Hand zum Ball geht, ein Arm in die Flugrichtung des Balles gehalten wird, um diesen zu stoppen, oder ein Spieler mit seinen Armen eine unnatürliche, nicht fussballtypische Bewegung vollzieht und dann den Ball damit berührt.
Der Versuch dagegen, dem Ball auszuweichen, um ihn nicht mit der Hand zu spielen, ein locker herabhängender Arm und eine natürlich wirkende Körperhaltung sind Indizien dafür, dass keine Absicht gegeben ist. Und ein unabsichtliches Handspiel ist nicht strafbar.
Ein Ausweichversuch als Bewegung zum Ball
Legt man diese Anhaltspunkte zugrunde, spricht mehr dafür, dass der Gladbacher den Ball nicht absichtlich mit der Hand berührt hat. Das Wegdrehen und der angelegte Arm waren Zeichen für Dahouds Bemühung, ein Handspiel zu vermeiden. Hinzu kommt, dass er völlig unbedrängt war und keine Torgefahr drohte.
Doch dem Schiedsrichter bleiben in der Praxis nur Sekundenbruchteile, um die theoretischen Kriterien gegeneinander abzuwägen – was oft nicht leicht ist. Clattenburgs Entscheidung dürfte wesentlich beeinflusst haben, dass Dahoud seinen Körper merkwürdig nach vorne beugte – und damit in die Flugbahn des Balles. Ein Ausweichversuch als Bewegung zum Ball also.
Dennoch: Der Elfmeter war letztlich zu hart, weil die Argumente gegen ein absichtliches Handspiel insgesamt überwiegen. Das sagt sich vor dem Fernseher nach mehreren Zeitlupen allerdings erheblich leichter, als es auf dem Platz zu beurteilen ist.
Der Mönchengladbacher Trainer Dieter Hecking kritisierte den Unparteiischen nach dem Schlusspfiff, räumte aber auch ein: "Vor ein paar Wochen haben wir in Ingolstadt ein Tor mit der Hand gemacht, heute kriegen wir einen Elfmeter gegen uns."
Muss die Handspielregelung geändert werden?
Die komplizierte und nicht immer einheitliche Regelauslegung beim Handspiel führt immer wieder zu Diskussionen und zur Forderung nach einer eindeutigeren Regelung. Ins Spiel gebracht wird dann oft der Vorschlag, einfach jedes Handspiel, auch ein unabsichtliches, mit einem Freistoss zu ahnden – und wenn es im Strafraum durch einen Verteidiger geschieht, mit einem Elfmeter.
Aber wäre das wirklich die Lösung? Die Spieler würden vermutlich versuchen, dem Gegner den Ball gezielt an den Arm oder die Hand zu schiessen, um einen Freistoss oder gar einen Strafstoss zu provozieren. Die Verteidiger wären im eigenen Strafraum nur noch halbwegs sicher, wenn sie die Hände hinter ihrem Rücken versteckten. Eine bizarre Vorstellung.
Dann schon lieber die derzeitige Regelung mit dem alleinigen Kriterium der Absicht – so strittig und unbefriedigend es oft auch sein mag. Aber besser eine Grauzone und der Ermessensspielraum des Schiedsrichters als eine Bestimmung, die zu noch viel groteskeren Szenen führt.
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