• Franck Ribery ist offenbar Opfer einer versuchten Millionenmanipulation geworden.
  • Das Landgericht München wies eine Klage des Beraters Bruno Heiderscheid ab, der von Ribery rund drei Millionen Euro Provision einklagen wollte.
  • Die Schriftstücke, die der Berater als Beweis vorlegte, wurden jedoch als Fälschung entlarvt.

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Der frühere Bayern-Star Franck Ribery ist mutmasslich Opfer einer versuchten Millionenmanipulation geworden. Das Landgericht München wies am Dienstag die Klage des Beraters Bruno Heiderscheid ab, der von Ribery gut drei Millionen Euro Provision für die Vermittlung des Wechsels zum FC Bayern im Jahr 2007 forderte. Der vom Gericht beauftragte Schriftgutachter kam zu dem Ergebnis, dass der von Heiderscheid vorgelegte Vertrag mit Fussballprofi Ribery sehr wahrscheinlich nicht echt ist. Laut Gutachten wurde der Vertragstext mutmasslich nachträglich unter eine Autogrammunterschrift Riberys hinzugefügt.

Der 38-Jährige wechselte nach seinem Abschied bei den Bayern im Sommer 2019 zum AC Florenz und ist derzeit vereinslos.

Vermeintliche Beweisstücke sind offenbar gefälscht

Der Berater hatte dem Gericht zu Beginn des Prozesses vor vier Jahren zwei Beweisstücke vorgelegt: einen handschriftlichen Vertrag mit beider Unterschriften auf einem Notizzettel und die Kopie einer maschinell geschriebenen Bestätigung. "Wird eine authentische Unterschrift verwendet und erst später ein Text hinzugefügt, nennt man das eine Blankettfälschung", sagte der Gutachter. "Das kommt häufig vor." Die Bestätigung ist laut Sachverständigem ebenfalls unecht: "Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben wir hier eine Kopiermontage."

In dem Text waren Heiderscheid zehn Prozent Provision für einen Transfer Riberys versprochen, der FC Bayern hatte für Ribery 2007 dreissig Millionen Euro Ablöse bezahlt.

Die Kammer verkündete ihre Entscheidung per Versäumnisurteil, da weder Heiderscheid noch ein von ihm bestellter Anwalt vor Gericht erschienen. Laut Gericht hat die von Heiderscheid zuletzt beauftragte Kanzlei ihr Mandat niedergelegt. Heiderscheid hat zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. "Ich gehe davon aus, dass er mit dem heutigen Tag zufrieden ist", sagte Riberys Anwalt Gerhard Riedl. (dpa/ska)

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