• Mit der Zunahme der Schnelligkeit und Athletik im Fussball mehren sich seit Jahren die Fälle von Gehirnerschütterungen auf dem Spielfeld.
  • Die UEFA reagiert mit einer Charta auf den mitunter laxen Umgang mit einer oft unterschätzten Verletzung.

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Die Europäische Fussball-Union hat eine Charta für die Vorgehensweise bei Gehirnerschütterungen von Spielern eingeführt. Die Regelungen wurden von der Medizinischen Kommission der UEFA unter Vorsitz von DFB-Arzt Tim Meyer aufgestellt und betreffen alle Spiele bei UEFA-Club- und Nationalmannschaftswettbewerben der Männer und Frauen. Im Mittelpunkt steht dabei, die Gesundheit der Akteure besser zu schützen.

Bei Verdacht auf eine Gehirnerschütterung soll der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, damit der Spieler vom Mannschaftsarzt untersucht werden kann. Die Behandlung sollte dabei nicht länger als drei Minuten dauern, so lange es sich nicht um einen schwerwiegenden Fall handelt. Der Spieler darf danach nur nach ausdrücklicher Bestätigung des Mannschaftsarztes weiterspielen.

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Teamärzte sollen Schulungen zu Gehirnerschütterungen abhalten

Die Charta sieht auch vor, die Klubs zum Einsatz eines medizinischen Videoüberwachungssystems zu ermutigen. Teamärzte werden zudem gebeten, in Schulungen Spieler, Trainer und Mitarbeiter über das Vorgehen bei Gehirnerschütterungen zu informieren.

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Das Thema ist auch Teil der Überlegungen bei den Regelhütern des Fussballs. So läuft beim International Football Association Board (Ifab) auch eine Studie über Gehirnerschütterungen im Fussball. Dabei geht es auch darum, ob im Falle einer Gehirnerschütterung eine zusätzliche Auswechslung möglich ist. (dpa/hau)

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