Das EU-Gericht urteilt am Dienstag (9.30 Uhr) in Luxemburg über die Markenrechte des brasilianischen Fussballstars Neymar. Bei der Entscheidung könnte es um Millioneneinnahmen gehen (Rechtssache T-795/17).
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Portugiese hatte sich Rechte gesichert
Hintergrund des aktuellen Falls ist ein jahrelanger Streit Neymars mit einem Portugiesen. Dieser hatte sich 2013 die Markenrechte für "NEYMAR" in der Europäischen Union für Kleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen gesichert. Neymar ging dagegen erfolgreich vor, das EU-Markenamt kam zu dem Schluss, dass der Portugiese den Ruf des Fussballers ausnutzen wollte.
Demnach war Neymar im Jahr 2013 - als er aus Brasilien nach Barcelona wechselte - bereits in Europa so bekannt, dass es sich bei der Eintragung wohl nicht um ein Versehen oder einen Zufall handelte. Der Portugiese argumentiert hingegen, dass Neymar erst später in Europa wirklich bekannt wurde. Das Markenamt führte zudem als fraglich an, dass er zeitgleich auch die Marke "IKER CASILLAS" eingetragen habe - des spanischen Weltmeister-Torhüters von 2010.
Gegen die Aberkennung des Markenschutzes für "NEYMAR" klagt der Portugiese in Luxemburg. Das nun befindende EU-Gericht ist die untergeordnete Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser könnte schlussendlich noch als letzte Instanz entscheiden. © dpa
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