In Wolfsburg geht es bei beiden Toren regelkonform zu, in Mönchengladbach interveniert der Video-Assistent zu Recht. Die Bayern reklamieren derweil in Freiburg einen Verstoss gegen die "Rückpassregel“. Insgesamt verläuft der vorletzte Spieltag der Hinrunde äusserst konfliktarm.
Ob es an der Vorweihnachtszeit lag, dass der vorletzte Spieltag vor der Winterpause so friedlich verlief? Nur selten hatten die Schiedsrichter knifflige Situationen zu bewältigen, auch bei den Video-Assistenten ging es ausgesprochen ruhig zu.
Im Spitzenspiel zwischen Borussia Dortmund und RB Leipzig (3:3) kam der Unparteiische Tobias Stieler sogar ohne Gelbe Karte aus. Niemand sprach nach der spektakulären Partie über den Referee, der angenehm grosszügig und zurückhaltend auftrat.
Ein bisschen stärker gefordert war dagegen sein Kollege Martin Petersen in der Begegnung zwischen dem VfL Wolfsburg und dem FC Schalke 04 (1:1), vor allem bei den beiden Toren.
Der Führungstreffer für die Gäste in der 51. Minute fiel nach einem Eckstoss, bei dem Muhammed Kabak den Ball von der Torraumlinie auf den Kasten der Gastgeber köpfte und Koen Casteels zu einem Reflex zwang.
Kein strafbares Abseits von Serdar
Der Wolfsburger Torhüter wehrte die Kugel an den Pfosten ab, den Abpraller schob Kabak schliesslich ins Tor. Anschliessend dauerte es allerdings eine Weile, bis Video-Assistent Sven Jablonski den Treffer bestätigte, und das hatte seine Gründe.
Denn Suat Serdar stand bei Kabaks Kopfball im Abseits und bemühte sich anschliessend wie der Torschütze um den zurückspringenden Ball. Die Frage war nun erstens, ob er beim Kopfball seines Mitspielers die Sicht des Wolfsburger Schlussmanns versperrt hatte.
Zweitens hatte Jablonski zu prüfen, ob Serdar beim Nachsetzen dem in der Nähe befindlichen Wolfsburger Wout Weghorst die Möglichkeit genommen hatte, an den Ball zu gelangen.
Auch beim Wolfsburger Ausgleich ging es regelkonform zu
Aus Sicht des Video-Assistenten war beides nicht der Fall, und damit lag er richtig. Denn Casteels' Reaktion beim Kopfball liess nicht auf eine Beeinträchtigung schliessen, und Weghorst hätte den Ball ohnehin nicht mehr erreicht. Damit war Serdars Abseitsstellung nicht strafbar.
Beim Ausgleichstor für die Hausherren nach 82 Minuten war ebenfalls alles in Ordnung. Der Schalker Torwart Markus Schubert hatte den Ball zuvor nach einem hoch in den Strafraum geschlagenen Eckstoss durch die Hände gleiten lassen, doch das lag nicht daran, dass sich Marcel Tisserand im Luftduell mit ihm regelwidrig verhalten hätte.
Ohnehin haben die Torhüter schon seit Sommer 2012 keine Sonderrechte mehr im Torraum, wo die Unparteiischen bis zu diesem Zeitpunkt fast jeden Körperkontakt mit dem Keeper abgepfiffen hatten.
Warum der VAR in Mönchengladbach zu Recht eingriff
In der Partie von Borussia Mönchengladbach gegen den SC Paderborn 07 (2:0) griff derweil Video-Assistent Felix Zwayer nach 65 Minuten ein. Der Gladbacher Patrick Herrmann hatte zuvor den Ball im Strafraum der Gäste an Sebastian Schonlau vorbeigelegt und war danach von dessen linkem Arm im Gesicht getroffen worden.
Schiedsrichter Robert Kampka hatte sein Augenmerk allerdings offensichtlich auf den Zweikampf im Fussbereich gerichtet, wo sich der Ball befand, und deshalb nicht bemerkt, was Schonlau mit seinem Arm tat. Er liess weiterspielen, und das rief Zwayer auf den Plan.
Zu Recht, denn der Video-Assistent soll in einer prüfbaren Situation nicht nur bei einer falschen, sondern auch bei einer fehlenden Wahrnehmung des Referees einschreiten. Genau diese fehlende Wahrnehmung war hier gegeben.
Dass Schonlau den Gesichtstreffer gegen Herrmann wahrscheinlich nicht beabsichtigt hatte, war dabei unerheblich. Denn ein Foulspiel liegt nicht nur vor, wenn ein Spieler es mit Vorsatz begeht.
Kampka entschied deshalb nach Ansicht der Bilder richtigerweise auf Elfmeter für die Borussia. Im Interview des Senders "Sky“ nach dem Schlusspfiff war auch der Innenverteidiger der Ostwestfalen der Ansicht, dass der Strafstoss in Ordnung ging.
Ein Verstoss gegen die "Rückpassregel“ in Freiburg?
Leichten Protest gab es hingegen nach 57 Minuten im Spiel zwischen dem SC Freiburg und dem FC Bayern München (1:3): Bei einem Zweikampf mit dem Münchner Philippe Coutinho war Manuel Gulde einen Moment eher am Ball, den der Freiburger Schlussmann Mark Flekken schliesslich mit den Händen aufnahm.
Einige Bayern wollten darin einen Verstoss gegen die sogenannte Rückpassregel erkannt haben, doch Schiedsrichter Sascha Stegemann liess weiterspielen. Nach dieser Regel darf der Torwart den Ball nicht mit den Händen berühren, wenn er ihn aus dem absichtlichen Zuspiel eines Mitspielers mit dem Fuss erhält.
Die Unparteiischen lassen in der Praxis meist weiterspielen, wenn sie auch nur den geringsten Zweifel daran haben, dass dieses Zuspiel mit Absicht erfolgt ist.
Ein Eingriff des VAR kam nicht in Frage
Das war auch in Freiburg der Fall, wo sich in der Realgeschwindigkeit auf dem Platz nicht mit Bestimmtheit sagen liess, ob Gulde das Zuspiel wirklich so geplant oder vielleicht auf einen Pressschlag spekuliert hatte. Und ob Coutinho den Ball womöglich noch leicht berührt hatte, was die Situation ohnehin von Grund auf geändert hätte.
Ein Eingriff des Video-Assistenten kam hier übrigens nicht in Betracht. Denn die Konsequenz wäre im Falle einer Fehlentscheidung weder ein Strafstoss noch ein Feldverweis gewesen, sondern nur ein indirekter Freistoss.
Im Nachhinein wird es die Bayern ohnehin nicht mehr gekümmert haben, denn sie entschieden die Begegnung in der Nachspielzeit noch für sich. Und so war auch in Freiburg der Unparteiische am Ende kein Thema an diesem friedlichen Spieltag.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.