In Bremen entdeckt der Video-Assistent ein eindeutiges Abseits, das alle anderen übersehen haben. In München wird ein Strafstoss einfach ohne Freigabe des Schiedsrichters ausgeführt. In Wolfsburg steht ein ungeschriebenes Gesetz mit dem Videobeweis in Konflikt.

Alex Feuerherdt, Schiedsrichter
Eine Kolumne

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In Bremen war beim Spiel des SV Werder gegen den 1. FC Nürnberg (1:1) knapp eine Stunde gespielt, da ereignete sich ein regeltechnisches Kuriosum, das zuerst niemandem auffiel. Am Ende sorgte es jedoch für erstaunte Gesichter.

Beim Stand von 1:0 für die Hausherren schlugen die Gäste den Ball bei einem Freistoss aus dem Mittelfeld hoch und weit in den Bremer Strafraum. Dort liefen die beiden Nürnberger Georg Margreitter und Mikael Ishak zur Kugel, Ishak erreichte sie schliesslich und köpfte sie kurz vor der Torauslinie zurück ins Feld.

Der Ball traf den unmittelbar daneben positionierten Margreitter und prallte von dessen Oberkörper ab. Ishak nahm ihn wieder an und flankte ihn erneut in den Sechzehnmeterraum. Dort stand Ondrej Petrak und schob den Ball ins Tor. Keiner protestierte, keiner hatte eine Regelwidrigkeit gesehen. Ausser Sascha Stegemann.

Nur der Video-Assistent hat das Abseits bemerkt

Der sass als Video-Assistent in Köln vor dem Monitor und überprüfte in dieser Funktion die Torerzielung inklusive ihrer Entstehung. Dabei stellte er fest, dass Ishak in dem Moment, als Margreitter den Ball berührte, der gegnerischen Torlinie deutlich näher war als der Ball und der vorletzte Gegenspieler.

Mit anderen Worten: Er befand sich klar im Abseits. Und dieses Abseits wurde strafbar, als er die Kugel erneut spielte. Dass Margreitter den Ball nicht absichtlich zu Ishak gelenkt, sondern ihn nur unkontrolliert abgefälscht hatte, war regeltechnisch ohne Belang. Auch die Spielrichtung des Balles ist beim Abseits entgegen einer weit verbreiteten, anders lautenden Annahme unerheblich.

Allerdings war das Zustandekommen von Ishaks Abseitsstellung ungewöhnlich und widersprach den Sehgewohnheiten deutlich. Das dürfte der Grund gewesen sein, warum kein Bremer sich beschwerte und zudem weder der gut pfeifende Schiedsrichter Daniel Schlager bei seiner Premiere in der Bundesliga noch sein Assistent an der Seitenlinie einen Verdacht schöpfte.

Erst dem Video-Assistenten fiel das Abseits auf. Und da es in die Angriffsphase fiel, an deren Ende die Torerzielung stand, konnte und musste das Abseits geahndet und der Treffer annulliert werden.

Warum der Leverkusener Elfmeter wiederholt wurde

Nicht alltäglich war es auch, was sich in der Münchner Arena zu Beginn der Begegnung zwischen dem FC Bayern und Bayer 04 Leverkusen (3:1) zutrug. Bereits in der zweiten Minute sprach der Unparteiische Tobias Welz den Gästen zu Recht einen Elfmeter zu, nachdem Thiago den Ball bei einer Grätsche im eigenen Strafraum mit ausgestrecktem Arm gespielt hatte.

Kevin Volland trat an und scheiterte am Münchner Torwart Manuel Neuer, auch den Nachschuss parierte der deutsche Nationalkeeper. Doch Referee Welz liess den Strafstoss wiederholen – weil mehrere Bayern-Spieler bereits vor der Ausführung den Strafraum betreten hatten, wie viele glaubten.

Der wahre Grund war allerdings ein anderer: Ein Strafstoss muss zwingend mit einem Pfiff freigegeben werden, und den hatte Volland nicht abgewartet. Erfolgt der Schuss aber schon vor diesem Signal, dann wird der Elfmeter in jedem Fall wiederholt.

Beim zweiten – und erfolgreichen – Leverkusener Versuch trat jedoch nicht mehr Volland an, sondern Wendell. Ein solcher Wechsel des Schützen ist selten, aber erlaubt.

Denn in der Regel 14 (Strafstoss) steht nichts davon, dass sich im Falle der Wiederholung eines Elfmeters derselbe Spieler erneut versuchen muss. Festgelegt ist lediglich, dass der Schütze vor der Ausführung "klar bestimmt" sein muss. Das heisst: Es muss für jeden zweifelsfrei zu erkennen sein, wer den Strafstoss schiesst.

Ungeschriebene Gesetze neben den Regeln

Auch in Wolfsburg gab es in der Partie des VfL gegen Hertha BSC (2:2) beim Stand von 0:1 einen Elfmeter, anders als in München allerdings sehr spät im Spiel und ausserdem für die Hausherren. Das Besondere an ihm war, dass Schiedsrichter Christian Dingert zunächst auf Freistoss erkannt hatte, dann jedoch sein Video-Assistent eingriff.

Denn der Zweikampf zwischen dem Berliner Arne Maier und Maximilian Arnold, der zum Pfiff des Unparteiischen führte, hatte auf der Strafraumlinie stattgefunden - und jede Spielfeldlinie gehört zu dem Raum, den sie begrenzt. Deshalb war es folgerichtig, die Entscheidung zu korrigieren.

Schliesslich heisst es in der Regel 12 (Fouls und unsportliches Betragen): "Ein Strafstoss wird gegeben, wenn ein Spieler innerhalb des eigenen Strafraums […] ein Vergehen begeht, das mit einem direkten Freistoss geahndet wird."

Da aber jede Sportart neben den geschriebenen Gesetzen auch ihre ungeschriebenen hat, ist die Sachlage ein wenig komplexer. Zu den ungeschriebenen Gesetzen des Fussballs gehört es beispielsweise, dass die Schiedsrichter im Strafraum etwas grosszügiger sind, wenn es um die Beurteilung des Zweikampfverhaltens der verteidigenden Mannschaft geht.

Der Schiedsrichter hatte keine andere Wahl

So mancher Körpereinsatz, der ausserhalb des Sechzehnmeterraums einen Freistoss für den Gegner nach sich ziehen würde, bleibt im Strafraum ungeahndet. Der Grund dafür ist simpel: Ein Strafstoss ist eine schwerwiegende Entscheidung, weil sie mit grosser Wahrscheinlichkeit zu einem Tor führt.

Deshalb lassen die Referees das Spiel in Grenzfällen häufig weiterlaufen. Diese Regelauslegung ist weithin akzeptiert, kaum jemand wünscht sich eine strengere Praxis.

Es ist unklar, ob Christian Dingert den misslungenen, in einem Rempler mündenden Versuch von Maier, das Kopfballduell gegen Arnold zu gewinnen, auch dann als Foulspiel bewertet hätte, wenn ihm sofort klar gewesen wäre, dass er im Strafraum stattgefunden hat.

Nachdem ihm der Video-Assistent mitgeteilt hatte, wo es zum Zweikampf gekommen war, hatte er jedenfalls keine andere Wahl, als auf Strafstoss zu entscheiden. Denn zu prüfen hatte der Video-Assistent nur, ob der Ort des festgestellten Vergehens im Strafraum lag - und das war eindeutig der Fall.

Zudem war es keine klare und offensichtliche Fehlentscheidung, in Maiers Körpereinsatz eine Regelübertretung zu sehen. So wurde im Spannungsfeld zwischen ungeschriebenem Gesetz und unauslegbarer Vorschrift aus einem Kann-Freistoss letztlich ein sehr harter Elfmeter. Auch das ist irgendwo: kurios.

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