Die Coronakrise wirbelt den Sport durcheinander, auch den europäischen Fussball. Spieler wechseln im Sommer den Klub, doch nicht alle Wettbewerbe sind beendet. Timo Werner etwa schliesst sich Chelsea an, doch eine UEFA-Sonderregel würde ihm erlauben, in der Champions League noch für Leipzig zu spielen. Ein Sportrechtsanwalt erklärt, warum es sein gutes Recht ist, das abzulehnen.

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Sollte RB Leipzig im August in Lissabon die Champions League gewinnen, wird einer der massgeblich beteiligten Stars nicht mehr dabei sein und mitjubeln. Timo Werner, mit Abstand der erfolgreichste Leipziger Torschütze (wettbewerbsübergreifend 32 Tore in dieser Saison), wird dann schon mit seinen neuen Teamkollegen vom FC Chelsea trainieren.

Der deutsche Nationalspieler, der für 53 Millionen Euro nach London wechselt, hat sich dafür entschieden, Leipzig in den noch ausstehenden Champions-League-Spiele nicht mehr zu helfen. Vom 12. bis 23. August sollen die Partien mit einem Blitzturnier in Lissabon nachgeholt werden. Stattdessen bereitet er sich lieber mit seiner neuen Mannschaft auf seine erste Saison in der Premier League vor. Kann RB Leipzig seinen Stürmer zwingen, die restlichen Spiele noch zu bestreiten?

Sonderregel der UEFA: Werner darf in der Champions League noch nicht für Chelsea spielen

Für seine Entscheidung erntet Werner viel Kritik, beispielsweise von Ex-Nationalspieler Stefan Effenberg. "Da lässt er eine grosse Möglichkeit liegen und lässt auch seine Kollegen ein Stück weit im Stich, mit denen er das erreicht hat", sagte Effenberg bei "Sport 1". Die UEFA stellte vor wenigen Tagen eine Sonderregelung auf, dass Neuverpflichtungen des Sommers in den restlichen Spielen der Europapokalsaison 2019/20 zum Einsatz kommen dürfen.

Auch die FIFA empfahl "eindringlich, dem ehemaligen Verein Vorrang einzuräumen". Die Parteien "sollten unbedingt den laufenden Vertrag verlängern und den Beginn des neuen Vertrags aufschieben."

Ausstiegsklausel gibt Werner alle Freiheiten gegenüber Leipzig

Dass er nicht mehr für Leipzig spielt, ist seine Entscheidung, wie Sportrechtsanwalt Joachim Rain erklärt: "Die Ausstiegsklausel berechtigt ihn, den Vertrag bei seinem Klub zu kündigen, wenn ein anderer Verein die vereinbarte Summe zu zahlen bereit ist." Das bedeutet, dass der mit RB ausgemachte Vertrag ab dem 1. Juli aufgelöst ist - der Klub also auch keine Entscheidungsgewalt mehr über den Spieler hat. "Von da an kann Leipzig nichts mehr tun."

Anders die Situation, wenn im Vertrag keine Ausstiegsklausel verankert ist. "Ohne Ausstiegsklausel hätten die drei Parteien, also der Spieler und die beiden Vereine, die Modalitäten des Wechsels frei verhandelt", sagt Rain. "Dann hätten sich alle drei Parteien einig sein müssen." Leipzig hätte dann beispielsweise mit Chelsea vereinbaren können, dass Werner alle Pflichtspiele der alten Saison noch mitspielt.

Viele Vereinswechsel einfach nach hinten geschoben

Im Normalfall würde diese Konstellation nicht eintreten, da kein Pflichtspiel mehr der alten Spielzeit nach dem 1. Juli stattfindet, sagt Rain. Durch die Coronakrise verschiebt sich alles, doch: "Die Mechanismen, die bei einem Vereinswechsel in Kraft treten, sind dieselben."

Neben dem Transfer von Timo Werner sind bisher kaum andere Wechsel für den Sommer bekannt, was auch der besonderen Situation geschuldet ist. Klubs warten erst ab, bis die Saison zu Ende gespielt ist, bevor sie Verstärkung kaufen oder Spieler abgeben.

Dabei könnte es im Sommer etliche brisante Wechsel geben: Pep Guardiola, Trainer von Manchester City, bestätigte kürzlich, dass Flügelstürmer Leroy Sané den Klub verlassen möchte. Der FC Bayern gilt seit längerem als heissester Kandidat. Auch Werners Nachfolger in Leipzig steht noch nicht fest, die "Roten Bullen" sollen Werder-Stürmer Milot Rashica im Visier haben. Der neue Verein von Mario Götze ist ebenfalls noch nicht bekannt.

UEFA empfiehlt Transfers bis zum 5. Oktober

Durch den späteren Restart im Vergleich zur Bundesliga endet die Premier-League-Saison erst am 26. Juli, die Serie A sogar erst am 2. August. Die UEFA empfiehlt die Verlängerung des Sommer-Transferfensters bis zum 5. Oktober. Sie habe die nationalen Fussballverbände dazu aufgefordert.

Bis zum 6. Oktober müssen die Klubs ihre Spieler für die Champions League und Europa League 2020/2021 registrieren, zwei Wochen später beginnt dann der erste Gruppenspieltag. Daran sollen alle Neuverpflichtungen teilnehmen dürfen. Auch Timo Werner ist dann spielberechtigt und darf mit den "Blues" jubeln.

Quellen:

  • NTV.de: Werner pfeift auf FIFA und Champions League:
  • Stuttgarter Zeitung: Transferfenster soll bis zum 5. Oktober geöffnet bleiben
  • Welt.de: Werner entscheidet sich gegen Leipzig - harte Kritik von Effenberg
  • Sport1: Werner lässt CL mit Leipzig sausen
  • Gespräch mit Dr. Joachim Rain, Sportrechtsanwalt bei Schickhardt Law

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