Anklagen im Skandal rund um die Vergabe der WM 2006 nach Deutschland: Die Schweizer Bundesanwaltschaft geht gegen hochrangige Ex-DFB-Manager vor.

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Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat im Strafverfahren um die Fussball-WM 2006 Anklage gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt erhoben.

Zwanziger und Schmidt sowie dem früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi wird Betrug in Mittäterschaft vorgeworfen. Niersbach wird die Gehilfenschaft zu Betrug angelastet, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Die BA hatte das Strafverfahren im November 2015 eröffnet. Im Kern geht es um die Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Jahr 2005 vom Deutschen Fussball-Bund über den Weltverband FIFA an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus. Den damaligen WM-Machern wird Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei sowie Veruntreuung vorgeworfen. Im November 2016 waren die Ermittlungen auf den früheren FIFA-Generalsekretär Urs Linsi ausgeweitet worden.

Die Zahlung der 6,7 Millionen Euro war als Mitfinanzierung einer Galaveranstaltung deklariert, die aber nie stattfand. Die gleiche Summe war im Jahr 2002 geflossen - augenscheinlich von Franz Beckenbauer mit von Louis-Dreyfus geliehenem Geld an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam, der inzwischen lebenslang für alle Aktivitäten im Fussball gesperrt ist. Der Zweck dieser Überweisung ist weiterhin unklar.

Gesondertes Verfahren gegen Franz Beckenbauer

Ende Juli 2019 wurde das Verfahren gegen Beckenbauer von dem gegen die weiteren Beschuldigten abgetrennt. Die Ermittlungen gegen den früheren Organisationschef des Sommermärchens würden "separat weitergeführt", teilte die BA mit.

Über die genauen Hintergründe oder "zu einzelnen Verfahrensschritten" gab die Behörde keine Auskunft. Weiterhin gelte für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.

Steueraffäre um WM-Vergabe: Kein Hauptverfahren in Deutschland

Niersbach, Zwanziger und Schmidt hatten in einem anderen Zusammenhang rund um die WM-Vergabe vor einem deutschen Gericht im Oktober 2018 einen juristischen Erfolg erzielt. Das Frankfurter Landgericht entschied damals, kein Hauptverfahren gegen sie wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung zu eröffnen.

Alle drei ehemaligen Spitzenfunktionäre waren wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die Kammer sah einem Gerichtssprecher zufolge keinen hinreichenden Tatverdacht.

Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts ein. Darüber wird das Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden.

Vorwurf der Steuerhinterziehung

Dem früheren DFB-Trio Niersbach, Zwanziger und Schmidt wurde in der Anklage vorgeworfen, die Rückzahlung von 6,7 Millionen Euro im Zuge der WM-Organisation an den Weltverband FIFA verschleiert zu haben. Dadurch sei eine falsche Steuererklärung für das WM-Jahr 2006 abgegeben worden. Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag von mehr als 13,7 Millionen Euro seien zugunsten des DFB verkürzt worden, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. (dpa/ank)

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