Das Verfahren um Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe rund um Claudia Pechstein ist vertagt, es könnte sich über Jahre weiterziehen. Vor Gericht bricht die Eisschnellläuferin in Tränen aus und gibt Einblick in einstige Selbstmordgedanken.
Die Stimme stockte, die Tränen schossen ihr in die Augen, als
Womöglich wird sie noch weiter kämpfen müssen. Denn der jahrelange Streit zwischen Claudia Pechstein und dem Eislauf-Weltverband ISU geht auch nach der mit Spannung erwarteten Sitzung vor dem Oberlandesgericht in München weiter. Nach einer mehrstündigen Verhandlung am Donnerstag vertagte das Gericht das Verfahren, in dem es um Schadensersatz und Schmerzensgeld in Millionenhöhe geht, in den Februar.
Ein Urteil ist aber auch dann noch nicht zu erwarten. Pechstein fordert 8.372.908,51 Euro, weil sie 2009 von der ISU nach ihrer Meinung zu Unrecht wegen Dopings gesperrt worden war.
Die Bundespolizistin war in Uniform und in Begleitung ihrer Anwälte Simon Bergmann, Thomas Summerer und Christian Krähe sowie ihres Lebensgefährten Matthias Grosse und ihres Managers Ralf Grengel im Gerichtssaal erschienen. Während des Verfahrens trug sie eine Maske. Als die 52-Jährige ihre Sicht der Dinge schilderte und die Selbstmordgedanken wiederholte, die sie erstmals 2010 in ihrer Biographie geschildert hatte, brach sie in Tränen aus. Der Prozess wurde unterbrochen.
Claudia Pechstein und ISU können sich nicht auf Vergleich einigen
Beide Parteien konnten sich nicht auf einen Vergleich einigen. Die ISU blieb bei ihrer Darstellung, der Rückschluss auf Doping anhand der auffälligen Blutwerte sei zulässig gewesen. Pechsteins Anwälte hielten dagegen, boten aber an, eine geringere Summe als Ausgleich für den Schaden zu akzeptieren, sollte die ISU zugeben, "dass das, was damals passiert ist, nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hatte".
Was war passiert? 2009 waren bei Pechstein auffällige Blutwerte entdeckt worden, die ISU sperrte sie aufgrund des gerade von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA eingeführten "indirekten Dopingbeweises" für zwei Jahre, der Sportgerichtshof CAS bestätigte die Sperre.
Pechstein zog in den Kampf, unter anderem vor dem Schweizer Bundesgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht. Das gab 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage ist zulässig. Pechstein führt eine von ihrem Vater vererbte Blutanomalie an, der Fall ist zu einem Expertenstreit geworden.
"Noch weitere 15 Jahre": ISU-Rechtsberater warnt vor langem Prozess
In München war Richter Andreas Müller vom 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes München (OLG) um einen Vergleich bemüht, der scheint jedoch weit entfernt zu sein. Die Pechstein-Seite kam der ISU entgegen und bezifferte die neue Summe, die sie nun verlange, auf ca. vier Millionen Euro plus Zinsen. Das wiederum sei "ausgeschlossen", sagte ISU-Rechtsberater Michael Geistlinger.
Ebenso wie "eine Entschuldigung oder das Einräumen von Unrecht", das Pechstein ebenfalls fordert. Zwar räumte Geistlinger ein: "Die Bereitschaft miteinander zu sprechen" sei da, man wolle "die über Jahrzehnte beste Eisschnellläuferin nicht schädigen", doch er warnte Pechstein auch: "Sie werden noch weitere 15 Jahre damit verbringen."
Zunächst soll es am 13. Februar (9 Uhr) weitergehen. Die ISU soll eine "Ehrenerklärung" vorbereiten, der Pechstein zustimmen muss, erst dann soll es um Geld gehen. (SID/bearbeitet von lh)
Hilfsangebote
- Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Suizid-Gedanken betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge unter der Telefonnummer 0800/1110-111 (Deutschland), 142 (Österreich), 143 (Schweiz).
- Anlaufstellen für verschiedene Krisensituationen im Überblick finden Sie hier.
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.