Der Vaterschaftsstreit zwischen dem früheren belgischen König Albert II. und seiner unehelichen Tochter beschäftigt die belgische Öffentlichkeit seit vielen Jahren. Nun hat ein Gericht ein endgültiges Urteil gesprochen: Delphine Boël ist damit offiziell Prinzessin von Belgien und wird auch den königlichen Familiennamen tragen.

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Plötzlich (belgische) Prinzessin: Die Künstlerin Delphine Boël hat den jahrelangen Rechtsstreit gegen ihren Vater, Belgiens Ex-König Albert II., gewonnen und darf fortan den Adelstitel Prinzessin sowie den Familiennamen Sachsen-Coburg-Gotha tragen.

Boëls Anwalt Marc Uyttendaele bestätigte der Nachrichtenagentur Belga einen entsprechenden Bericht des Senders RTBF und fügte hinzu: "Das Gericht hat mit dem Urteil bekräftigt, dass Albert II. ihr Vater ist".

Die Künstlerin kämpfte seit Jahren um die Anerkennung als leibliche Tochter des belgischen Ex-Königs. Nach ihrer Darstellung hatten ihre Mutter und Albert vor Jahrzehnten eine längere Affäre, was Albert, der von 1993 bis 2013 auf dem Thron sass, stets bestritten hatte.

Erst im Januar lenkte der Ex-Monarch ein und gab die Vaterschaft schliesslich zu - nachdem das zuständige Brüsseler Gericht einen DNA-Test angeordnet und im Falle einer Verweigerung mit einem Zwangsgeld von 5.000 Euro pro Tag gedroht hatte.

Auch Boëls Kinder sind jetzt Prinz und Prinzessin

Das Gericht sprach der 52-Jährigen auch das Recht zu, gleichberechtigt mit ihren Brüdern und ihrer Schwester aus der Königsfamilie behandelt zu werden. Auch ihre beiden Kinder Joséphine und Oscar würden Prinzessin beziehungsweise Prinz.

Boël sei glücklich, da mit dem Urteil "ein langer Prozess endet, der insbesondere für sie und ihre Familie schmerzlich war", sagte Uyttendaele und ergänzte, ein Sieg in einem Rechtsstreit könne "niemals die Liebe eines Vaters ersetzen", aber zu einem "Gefühl von Gerechtigkeit" beitragen.

Boël wurde 1968 als Tochter der belgischen Adeligen Sybille de Sélys Longchamps geboren, die in dieser Zeit ein Verhältnis mit Albert II. gehabt haben soll. Bereits 1997 hatte die Künstlerin erstmals behauptet, die uneheliche Tochter des Monarchen zu sein. Die 52-Jährige machte sich als Künstlerin unter anderem mit Pappmaché-Figuren einen Namen.

Hat das Urteil Auswirkungen auf die belgische Thronfolge?

Seit 2013 sitzt König Philippe, Alberts Erstgeborener, auf dem belgischen Thron. Daran wird sich durch das Urteil nichts ändern: Als uneheliches Kind ist Boël von der belgischen Thronfolge definitiv ausgeschlossen.

Allerdings könnte Boël nun einen Teil von Alberts Vermögen erben. Sie selbst betonte bisher stets, darum sei es ihr in der Angelegenheit nie gegangen. "Ich hätte das genauso gemacht, wenn mein Vater Zoodirektor oder ein Verbrecher gewesen wäre", sagte sie vor einigen Wochen im Interview mit dem belgischen Sender VRT. (jwo/afp/dpa)

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