- Herzogin Meghan kann in Rechtstreit mit der Zeitung "Mail on Sunday" einen weiteren Erfolg verbuchen.
- Die Zeitung muss auf ihrer Titelseite über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten.
Im Rechtsstreit von
Das Blatt muss an prominenter Stelle über das Urteil gegen den eigenen Verlag berichten, wie ein Londoner Gericht entschied. Die "Mail on Sunday" muss die Texte auf dem Titel und der Seite Drei einer Ausgabe drucken.
Ausserdem muss in der Online-Ausgabe "Mail Online" eine Woche lang derselbe Hinweis inklusive eines Links zur Gerichtsentscheidung gepostet werden. Das geht aus dem am Freitag veröffentlichten Urteil hervor.
Verlag muss umgerechnet rund 520.000 Euro zahlen
Das Londoner Gericht hatte den "Mail"-Verlag Associated Newspapers zur Zahlung von zunächst 450.000 Pfund (rund 520.000 Euro) für die Kosten des Verfahrens verpflichtet.
Meghan fordert die Rückgabe von Kopien handgeschriebener Briefe an ihren Vater. Die Zeitung hatte in mehreren Artikeln daraus zitiert. (dpa/lh)
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