Herzogin Meghan droht die nächste Schlammschlacht. Diesmal aber nicht mit dem britischen Königshaus, sondern der "Mail on Sunday". Hintergrund ist eine Klage der 38-Jährigen.
Mit einer Klage gegen den Verlag der Boulevardzeitung "Mail on Sunday" will
Wie eine Quelle aus Meghans Umfeld am Donnerstag bestätigte, hat die 38-Jährige einen Antrag bei Gericht in London gestellt, die Namen von fünf Freundinnen unter Verschluss zu halten, die im vergangenen Jahr dem "People Magazine" ein Interview gegeben hatten. Meghan wurde darin als fürsorglich und bodenständig dargestellt - ganz im Gegensatz zu Berichten in verschiedenen Boulevardblättern.
"Mail on Sunday" habe gedroht, Namen der Frauen zu veröffentlichen
Die "Mail on Sunday" habe damit gedroht, die Namen der Frauen zu veröffentlichen, die laut "People Magazine" zum engsten Kreis der Herzogin gehören, hiess es dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Meghan fürchte daher um das "emotionale und psychische Wohlergehen" ihrer Freundinnen.
"Jede dieser Frauen ist eine Privatperson, junge Mutter und jede hat das Grundrecht auf Privatsphäre", so die ehemalige Schauspielerin. Bei der Klage gegen die "Mail on Sunday" geht es um einen Brief Meghans an ihren Vater, Thomas Markle, den das Blatt in Auszügen veröffentlicht hatte.
Die Herzogin fühlt sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.
Gab Meghans Vater den Brief an die Zeitung?
Meghans Vater hatte den Brief nach eigenen Angaben selbst an die Boulevardzeitung weitergegeben, weil er sich durch das Interview im "People Magazine" in ein schlechtes Licht gerückt fühlte. Darin heisst es, Meghan sei von der Antwort ihres Vaters auf den handgeschriebenen Brief enttäuscht gewesen.
Die Anwälte der "Mail" argumentieren, Meghan habe das Interview offenbar abgesegnet und damit selbst die Öffentlichkeit in der Sache gesucht. Meghan, die seit ihrer Hochzeit mit Prinz Harry (35) vor zwei Jahren mit ihrem Vater im Clinch liegt, bestreitet das. Sie will von der Initiative ihrer Freundinnen nichts gewusst haben. © dpa
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