Vor einem halben Jahr war Prinz Harrys in den Zeugenstand des Londoner High Courts getreten: Der 39-jährige Royal und weitere Prominente hatten den "Mirror"- Verlag auf Schadenersatz verklagt. Nun ist ein erstes Urteil gefallen.
Prinz Harry, jüngster Sohn des britischen Königs
Erster britischer Royal im Kreuzverhör seit 130 Jahren
Für Aufsehen hatte gesorgt, dass
Die Summe sei moderat ausgefallen, weil die Zeitungen der «Mirror»-Gruppe nicht die einzigen gewesen seien, die zu dem Unrecht beigetragen hätten, das Harry erleiden musste, hiess es in dem Urteil.
Prinz Harry erklärte nach dem Urteil, er fühle sich durch die Gerichtsentscheidung "bestätigt". "Mir wurde gesagt, dass man sich beim Drachentöten verbrennen kann", erklärte der Herzog von Sussex über seine Anwälte. Angesichts seines Teilsiegs vor Gericht und der "Wichtigkeit" des Einsatzes "für eine freie und ehrliche Presse" sei das aber ein "lohnender Preis".
Strip-Club-Besuche und private Beziehungen
In den Berichten ging es teilweise um pikante Details wie den Besuch eines Strip-Clubs, das Ende seiner Beziehung mit Ex-Freundin Chelsy Davy oder Sportverletzungen. Die Informationen seien so intim gewesen, argumentierte er, dass sie nur aus dem Abfangen von Handy-Sprachnachrichten und anderer illegaler Informationsbeschaffung stammen konnten. Konkrete Beweise legte er nicht vor.
Harry sprach leise, oft kaum hörbar, schien teilweise frustriert. Die mutmassliche Bespitzelung habe ihm schweres seelisches Leid zugefügt, Freundschaften und Beziehungen belastet, klagte er und bekannte zum Schluss, es habe ihm viel abverlangt, in den Zeugenstand zu treten.
Weitere Verfahren wegen angeblich illegaler Informationsbeschaffung anhängig
Harry, der vor fast vier Jahren aus dem engeren Kreis der Königsfamilie ausgeschieden ist und mit seiner Familie in den USA lebt, führt einen regelrechten Kreuzzug gegen die Boulevardpresse.
Mehrere weitere Verfahren wegen angeblich illegaler Informationsbeschaffung sind anhängig, darunter gegen den Verlag der "Sun", News Group Newspapers (NGN) und den Verlag der "Daily Mail", Associated Newspapers. Der Ausgang der Klage gegen die Mirror-Gruppe dürfte ein erster Hinweis sein, ob seine Mission erfolgreich sein wird. (dpa/afp/dh)
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