Karfreitag ist ein stiller, christlicher Feiertag: Es gilt Tanzverbot - und auch im Kino ist nicht alles erlaubt. Über 700 Filme stehen auf der schwarzen Liste der FSK. Doch warum ist das so? Und welche Filme sind betroffen?
Der eine Film ist ein Monty-Python-Klassiker mit speziellem Humor, der andere ein Kinder- und Heimatfilm über ein Mädchen in den Schweizer Bergen, der dritte derbe Slapstick-Comedy aus den USA: Weder "Das Leben des Brian", noch "Heidi" oder "Jackass - The Movie" dürfen an Karfreitag in öffentlichen Filmvorführungen gezeigt werden. Heisst also: Sie dürfen nicht im Kino laufen.
Filmverbot an Karfreitag: Warum dürfen mehr als 700 Filme nicht öffentlich gezeigt werden?
Laut RND.de haben die Prüfer der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) im Oktober 2001 entschieden, dass etwa "Heidi in den Bergen" aus dem gleichen Jahr das "religiös sittliche Empfinden an stillen christlichen Feiertagen verletzt".
Noch ungewöhnlicher mutet beinahe an, dass "Das Leben des Brian" an Ostern nicht gezeigt werden darf, ist doch darin unter anderem die Kreuzigung ein Thema. Der Karfreitag gehört zu den sogenannten stillen Feiertagen, an denen etwa auch Tanzverbot herrscht. Insgesamt stehen über 700 Filme auf der schwarzen Liste der FSK, unter anderem:
- Das Leben des Brian (1980)
- Der Kurpfuscher und seine fixen Töchter (1980)
- Harald Juhnke - Schrecken der Kompanie (1980)
- Louis der Spagettikoch (1981)
- Käpt’n Blackbeard’s Spuk-Kaschemme (1981)
- Didi Hallervorden – Alles im Eimer (1981)
- Die Feuerzangenbowle (1981)
- A Hard Day’s Night (1984)
- Max und Moritz (1985)
- Top Gun (1986)
- Police Academy (1988)
- Harold und Maude (1988)
- Ghostbusters (1990)
- Reservoir Dogs (1992)
- Heidi in den Bergen (2001)
- A Hard Day's Night (2001)
- Jackass – The Movie (2003)
- A Nightmare on Elm Street (2010)
Was ist die Grundlage für das Verbot?
Die Zahlen in Klammern geben das Jahr an, in dem die FSK die Sperre verhängt hat. Grundlage ist das Jugendschutzgesetz und ein eigenes Regelwerk der FSK, wie RND.de berichtet. Das Regelwerk stammt aus dem Jahr 1951, als noch andere Massstabe angesetzt wurden bei der Frage, was religiös sittliches Empfinden verletzt.
Das Verbot betrifft aber nur die öffentliche Ausstrahlung im Kino - im Fernsehen dürfen die Filme gezeigt werden und auch auf Streamingdiensten müssen sie nicht für 24 Stunden gesperrt werden.
Verwendete Quellen:
- FSK-Freigabe Kino-Spielfilme, nicht feiertagsfrei 1980 - 2015
- RND.de: Mehr als 700 Filme auf schwarzer Liste - "Leben des Brian", "Heidi", "Mary Poppins": Warum so viele Filme an Karfreitag verboten sind
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