- Bei einem Fachvortrag 2017 hat eine Referentin den umstrittenen Sänger Xavier Naidoo einen "Antisemiten" genannt - und handelte sich deswegen eine Klage ein.
- Gerichte verbieten ihr die Aussage zunächst, aber jetzt bricht das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Lanze für die Meinungsfreiheit.
Einer Vortragsrednerin, die den Sänger
Die Referentin der Amadeu Antonio Stiftung hatte einen Vortrag zum Thema "Reichsbürger" gehalten und war im Anschluss gefragt worden, wie sie den umstrittenen Sänger aus Mannheim einstufe. Sie hatte geantwortet, sie sehe ihn "mit einem Bein bei den Reichsbürgern". Und: "Er ist Antisemit, das darf ich, glaub' ich, aber gar nicht so offen sagen, weil er gerne verklagt. Aber das ist strukturell nachweisbar." Anlass waren Liedtexte und Interviewäusserungen Naidoos sowie eine Rede vor dem Reichstag 2014. "Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik als Staat und ihre Behörden ab.
Bundesverfassungsgericht widerspricht vorangegangenen Urteilen
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten. Die Äusserungen beeinträchtigten die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Ausserdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.
Diese Urteile sind nach der Karlsruher Entscheidung in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich "mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben" und beanspruche "für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit". Ihm deshalb einen "besonderen Schutz zuteilwerden zu lassen, hiesse Kritik an den durch ihn verbreiteten politischen Ansichten unmöglich zu machen", schreiben die Verfassungsrichterinnen und -richter.
Durch ihren Zusammenhang könnten die Äusserungen auch nicht dahingehend missverstanden werden, dass er die Würde jüdischer Menschen durch nationalsozialistisches Gedankengut verletze.
Amadeu Antonio Stiftung sieht Entscheidung als "enormen Erfolg für den Kampf gegen Antisemitismus"
Auch wenn die Entscheidung zum Teil sehr grundsätzlich klingende Passagen enthält, bezieht sie sich rein formal auf einen konkreten Vorfall im Jahr 2017. Vor Gericht wird eine Äusserung üblicherweise nach ihrem genauen Wortlaut und dem Kontext beurteilt. Ob heute jemand in einer anderen Situation Naidoo als "Antisemiten" bezeichnen dürfte, müsste im Zweifel in einem neuen Prozess geklärt werden.
Mit dem Fall von damals muss sich nun noch einmal das Landgericht befassen. Dabei ist es an die Vorgaben aus Karlsruhe gebunden. Die Amadeu Antonio Stiftung, die sich dem Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus verschrieben hat, wertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einer Reaktion vom Mittwoch "als enormen Erfolg für die politische Bildung und für den Kampf gegen Antisemitismus".
Naidoo fiel bereits vor Jahren mit absurden Aussagen aus
Bekanntgeworden war der Soulsänger Naidoo in den späten 1990er Jahren. Mit dem Song "Sie sieht mich nicht" zum Film "Asterix und Obelix gegen Caesar" landete er damals einen grossen Hit. Zahlreiche seiner Alben erreichten Platz eins der Charts. Auch mit der Gruppe Söhne Mannheims gelangen dem gebürtigen Mannheimer grosse Erfolge. Naidoo gewann zahlreiche Preise, darunter mehrere Echos.
Während der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 spielte die deutsche Nationalmannschaft zur Erbauung vor den Spielen sein Lied "Dieser Weg" in der Kabine. Als Coach in der Casting-Show "The Voice of Germany" und in der Sendung "Sing meinen Song - Das Tauschkonzert" war Naidoo auch regelmässig im Fernsehen zu sehen.
Doch zunehmend kam es zu Kontroversen um den Sänger. Am Tag der Deutschen Einheit 2014 sprach er in Berlin bei einer Demonstration von "Reichsbürgern". Naidoo betonte später, dass er mit den "Reichsbürgern" nichts zu tun habe.
Rausschmiss aus der DSDS-Jury
2020 nahm ihn RTL schliesslich aus der Jury der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS). Es war ein Video aufgetaucht, in dem zu sehen ist, wie er ein Lied mit Textzeilen singt, die von vielen als rassistisch kritisiert werden. Bei Facebook schrieb Naidoo, seine Aussagen seien absolut falsch interpretiert worden. Seine Erklärungen reichten RTL jedoch nicht.
Immer wieder werden ihm in den vergangenen Jahren Nähe zu Rassismus und rechtsextremen Verschwörungserzählungen vorgeworfen. Der Sänger wehrt sich gegen die Kritik. © dpa
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.