Das Berliner Landgericht hat die "taz" zu einer Zahlung von 20.000 Euro an Thilo Sarrazin verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts wurden in einem Artikel die Persönlichkeitsrechte des umstrittenen Buchautors verletzt.

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Ein im November vergangenen Jahres erschienener Artikel des Journalisten Deniz Yücel kommt die "taz" jetzt teuer zu stehen: 20.000 Entschädigung muss das Blatt nach dem Urteil des Berliner Landgerichts an den Politiker Thilo Sarrazin zahlen. In dem Artikel erlaubte sich der Autor folgende Bemerkung: "Buchautor Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde, stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiss, dass dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten."

Auch der Presserat missbilligte diese Behauptung und hielt es für unvereinbar mit der Menschenwürde, jemandem eine schwere Krankheit zu wünschen. Nach Ansicht des Gremiums geht ein solches Statement über eine kritische Meinungsäusserung hinaus.

Mit der Entscheidung des Landgerichts ist Sarrazins Klage wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte nun erfolgreich. Laut Urteil darf die "taz" die genannten Formulierungen nicht mehr wiederholen. Der Journalist stellte später klar, er wünsche jedem "ein möglichst langes Leben frei von Krankheit". (frei)

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